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Völkerrechtsbrüche auf US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein? Deutsche Behörden wollen nichts wissen

Völkerrechtsbrüche auf US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein? Deutsche Behörden wollen nichts wissen

Quelle: Gettyimages.ru © Timm Ziegenthaler/Stocktrek ImagesDer US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein gilt als Dreh- und Angelkreuz des US-Militärs – Auch für deren Drohnen.

Befehl, Klick, Tod? Drohnen, die töten können, sind umstritten. Deshalb wird in Deutschland auch seit geraumer Zeit schon über die Rolle des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein im Drohnenkrieg der USA spekuliert. Wird von Deutschland aus getötet, fragen sich Friedensaktivisten und Anwohner. Befriedigende Antworten von den Behörden bekommen sie bisher nicht.

Wenn es um Ramstein geht, schauen die Behörden lieber weg

Bis zum heutigen Tag leugnen die Bundesregierung sowie die für den Stützpunkt zuständige Landesregierung in Rheinland-Pfalz und deren Justizapparat genaueres Wissen über die von deutschem Boden aus möglicherweise stattfindenden Völkerrechtsbrüche der USA zu haben. Entsprechende Klagen werden nahezu im Akkord abgewiesen. Dabei soll eine in Ramstein operierende Einheit sogar in die Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani involviert gewesen sein.

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Friedensaktivist Hermann Theisen versucht seit langem in Erfahrung zu bringen, welche Erkenntnisse der Regierung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und ihrem Justizminister Herbert Mertin (FDP) zur Rolle des US-Luftwaffenstützpunkts im US-Drohnenkrieg vorliegen. Weil Theisen bislang auf eine Mauer des Schweigens stieß, reichte er unter Berufung auf das Landestransparenzgesetz Klage vor dem Verwaltungsgericht in Mainz ein. Am Donnerstag fand die erste Verhandlung statt. 

Das rheinland-pfälzische Justizministerium lehnte die Auskunftsanfrage Theisens vor Gericht allerdings weiter ab. Begründung: Die eingeforderten Informationen bezögen sich auf ein Ermittlungsverfahren, das zum Zeitpunkt der Anfrage bereits eingestellt gewesen sei. Zudem stünden einer Beantwortung die im Landestransparenzgesetz aufgeführten Ausschlussgründe wie etwa der Schutz von Staatsgeheimnissen entgegen. Eine Entscheidung fällte das Gericht indes noch nicht.

Die Reaktion des Justizministeriums auf Theisens Ersuchen zeigte erneut die Vorgehensweise deutscher Behörden auf, die bei unangenehmen Fragen bezüglich des Treibens der US-Amerikaner auf dem Stützpunkt Ramstein gang und gäbe ist. Bereits mehrmals hatte der Friedensaktivist sein Unverständnis darüber geäußert, dass die rheinland-pfälzischen Behörden kaum Interesse an der Beteiligung Ramsteins am US-Drohnenkrieg zeigten.

Aufklärungsversuche werden mit Haftstrafen geahndet 

Statt die Vorwürfe sowohl politisch als auch juristisch aufzuklären, gehen die deutschen Behörden lieber gegen diejenigen vor, die auf die möglichen Völkerrechtsbrüche der Amerikaner in Deutschland aufmerksam machen. 

Theisen ist da nur ein Beispiel von vielen. Unter anderem hatte er jahrelang immer wieder Flugblätter mit Aufrufen zum Whistleblowing in der Nähe von US-Liegenschaften in Deutschland verteilt. Statt medialer Unterstützung brachten ihm diese Aktionen zahlreiche Anklagen wegen Aufrufs zum Geheimnisverrat ein. Der Heidelberger Friedensaktivist stand wegen seines friedlichen Protests gegen den von der Air Base in Ramstein aus geführten US-Drohnenkrieg auch mehrfach vor Gericht. Angeklagt wurde er hierbei oftmals gar von deutschen Behörden. Selbst eine vierwöchige Haftstrafe musste er schon verbüßen. 

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Obwohl Theisen regelmäßig spätestens in zweiter Instanz freigesprochen wurde, legten Staatsanwälte immer wieder neue Aktenordner zu Verfahren an, die ihn zum Schweigen bringen sollten. Strafanzeigen, die der Friedensaktivist wegen Beihilfe zum Mord durch Drohnen gegen Unbekannt stellte, wurden von den Ermittlungsbehörden hingegen mit weitaus geringerem Eifer bearbeitet: Verfahren wurden keine eröffnet.

Deutschlands Rolle im US-Drohnen-Krieg

Dabei sollte die Rolle, die Ramstein im Drohnenkrieg der amerikanischen Regierung spielt, spätestens seit den Enthüllungen des ehemaligen Drohnenpilots Brandon Bryant auch den deutschen Behörden bekannt sein. “Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnenkrieg des US-Militärs nicht möglich”, erklärte der Whistleblower 2014 der Süddeutschen Zeitung (SZ). Bryant war bis April 2011 auf einem US-Luftwaffenstützpunkt in New Mexiko stationiert:

In den mehr als tausend Drohneneinsätzen, die ich geflogen habe, gab es kein einziges Mal, wo wir zum Schichtbeginn nicht in Ramstein angerufen haben.

“Ich habe mein Rufzeichen durchgegeben und die Kennung der Drohne, die ich steuern will, und schon ging es los. Das Signal der Drohne wird über einen Satelliten nach Ramstein übertragen. Dort wird das Signal verstärkt und per Glasfaserkabel in die Vereinigten Staaten geleitet, wo wir Piloten saßen”, enthüllte er. Als Pilot habe er während des gesamten Einsatzes per abgesichertem Chat-System mit Analysten des sogenannten Distributed Ground System (DGS) in Kontakt gestanden:

In den Distributed Ground Systems (DGS) werden die Videobilder unserer Drohne überwacht, analysiert und an die zuständigen Stellen verbreitet.”

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Von dort habe er mehrmals stündlich Live-Hilfestellung zur Auswertung seiner Bilder erhalten, so Bryant. Noch ein Jahr zuvor schrieb die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, dass sich das Kontrollzentrum (DGS) aus ihrer Sicht gar nicht in Deutschland befinde, “da die Baubeschreibung lediglich die Errichtung einer Station zur Weiterleitung von Daten über Satelliten (SATCOM-Relay) spezifiziert”.

Bryant hatte darauf hin erklärt, er habe oft “mit den Jungs vom DGS gechattet”. Diese hätten demnach sehr wohl bestätigt, in Langley, Hawaii oder Ramstein zu sitzen.

Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage aus? 

Dürfen deutsche Behörden eingreifen, wenn vom US-Militärstützpunkt in Ramstein aus Straftaten begangen werden? Fest steht: In Ramstein gilt grundsätzlich das deutsche Strafrecht, da es sich bei der Liegenschaft entgegen der Annahme vieler nicht um ein exterritoriales Gebiet handelt. Jedoch gilt auch hier: Recht haben, heißt nicht automatisch, dieses dann auch zu bekommen – denn hier kommen zudem noch die Regelungen des NATO-Truppenstatuts ins Spiel. 

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Bezüglich des mitunter von Ramstein aus gesteuerten US-Drohnenkriegs entschied das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2019 beispielsweise noch, dass Deutschland darauf hinwirken müsse, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis das Völkerrecht einhalten.

Allerdings sah dies das Bundesverfassungsgericht ein Jahr später bereits anders und hob das Urteil auf. Die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung seien ausreichend – und zwar unabhängig von der Frage, ob die US-Drohneneinsätze gegen das Völkerrecht verstoßen, so Deutschlands oberstes Gericht. 

Ein anderer prominenter Fall brachte hingegen mehr Klarheit in die dunstige Rechtslage um den US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ermittelte einige Zeit lang im Fall um die Entführung des Imams Abu Omar. Dieser soll im Jahr 2003 in Mailand von CIA-Agenten verschleppt und über Deutschland nach Kairo geflogen worden sein. Später klagte Omar an, auf dem Zwischenstopp auf der US-Luftwaffenbasis in Ramstein misshandelt worden zu sein.

Auf die Anschuldigungen hin ermittelte die Staatsanwaltschaft damals wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, Nötigung und auch Geiselnahme. “Auf der US-Airbase in Ramstein gilt das deutsche Strafrecht, weil dies kein exterritoriales Gebiet ist. Das NATO-Truppenstatut sagt in diesem Zusammenhang nur etwas darüber aus, ob ich Personen, die unter das NATO-Truppenstatut fallen, verfolgen kann. Wenn es sich zum Beispiel um Soldaten handelt, ist dies nicht der Fall, weil Deutschland auf den primären Strafverfolgungsanspruch verzichtet hat”, erklärte der für den Fall zuständige Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer im Juni 2013 in einem Interview mit der Deutschen Welle (DW):

Sofern die in Frage kommenden Personen keine Soldaten sind und hier in der NATO-Einheit stationiert, fallen sie auch nicht unter das NATO-Truppenstatut. Wenn es sich um CIA-Agenten handelt, gehe ich davon aus, dass es eben keine Soldaten sind, insbesondere keine, die hier bei einer NATO-Einheit stationiert sind. Diese Personen sind dann zu behandeln, wie jeder andere Zivilist auch.

Diese Auslegung gilt somit auch für den Rechtsstreit um die Drohnen: Das NATO-Truppenstatut regelt Ausnahmen. Handelt es sich bei den an den Drohnenangriffen beteiligten US-Beschäftigen in Ramstein also um Soldaten, haben die deutschen Behörden juristisch keine Handlungsbefugnis, da Deutschland in der Vergangenheit freiwillig auf den primären Strafverfolgungsanspruch verzichtete. Werden Völkerrechtsbrüche allerdings von Zivilisten begangen, ist Deutschland als Aufnahmeland auch handlungsbefugt.

Die Frage, ob es sich bei den an den Drohnenangriffen beteiligten Personen um Zivilisten oder Soldaten handelt, wird sich allerdings nur schwer beantworten lassen.

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