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Von der Leyen: Auszahlung von EU-Geldern an Polen an Reform-Umsetzung gebunden

Von der Leyen: Auszahlung von EU-Geldern an Polen an Reform-Umsetzung gebunden

Quelle: www.globallookpress.com © Philipp von Ditfurth/dpaSymbolbild

Die Kommissionspräsidentin der Europäischen Union Ursula von der Leyen hat am Dienstag erklärt, dass EU-Gelder an Polen nur dann fließen würden, sollte das Land Reformen zur Wiederherstellung der aus Brüsseler Sicht gefährdeten Unabhängigkeit der Justizorgane auch tatsächlich umsetzen. Dies vermeldete die amtliche türkische Nachrichtenagentur Anadolu. Von der Leyen sprach während einer Sitzung des EU-Parlaments in Straßburg zur Rechtsstaatlichkeit und der Freigabe des polnischen Corona-Aufbauplanes, die sie befürwortete. 

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Die Chefin der EU-Kommission sprach die Skepsis einiger EU-Parlamentarier an und versicherte diesen, dass kein EU-Geld ausgezahlt werden würde, bis die Reformen durch Polen verwirklicht werden. Zuvor hatten mehrere EU-Politiker Bedenken über die Auszahlung des polnischen Corona-Aufbauplanes im Umfang von 35 Milliarden Euro geäußert.

Die meisten EU-Staaten haben bereits Zahlungen aus dem Corona-Hilfsfonds der EU im Umfang von insgesamt 672,5 Milliarden Euro, der im ersten Pandemiejahr beschlossen worden war, erhalten. Polen kam bisher jedoch aufgrund des Rechtsstaatsstreites mit Brüssel nicht an seine Gelder. Von der Leyen erklärte, dass Polen die Reformgesetze in Kraft setzen und alle Bedingungen der EU erfüllen müsse, um an diese Gelder zu kommen. 

Zu diesen Bedingungen zählen laut von der Leyen die Abschaffung der sogenannten Disziplinarkammer des obersten polnischen Gerichtes und seine Ersetzung durch ein unabhängiges Gremium, im Einklang mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes in der Angelegenheit.

Zudem verlange Brüssel eine Reform des Disziplinarverfahrens für Richter und eine Überprüfung der aus EU-Sicht umstrittenen Verfahren gegen einige Richter. Polen müsse bis Ende 2023 beweisen, dass es alle unrechtmäßig entlassenen Richter wieder eingestellt hat. Sollte das nicht geschehen, werde Polen keine weiteren Gelder erhalten. 

Von der Leyen kündigte außerdem an, dass die EU-Kommission weiter an den Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen festhalte und dass die jetzige Einigung mit Warschau zum Corona-Wiederaufbauplan keine Änderung dieser Haltung bedeute.

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Letzte Woche hatten sich die EU-Kommission und Polen auf eine Verfahrensweise geeinigt, mit der Polen auf Corona-Hilfen aus dem EU-Topf zurückgreifen werden kann. Einige EU-Abgeordnete, darunter etwa die SPD-Abgeordnete Katarina Barley, hatten die Einigung kritisiert, der zufolge die von Brüssel eingeforderten Reformen nicht ausreichen würden, um die polnische Justiz mit dem von Brüssel beanspruchten Rechtsstaatsideal in Einklang zu bringen.

Die EU-Kommission hatte im September letzten Jahres Finanzsanktionen gegen Polen beantragt. Von der Leyen begründete diese Maßnahme damals damit, dass die Unabhängigkeit der polnischen Justiz geschützt beziehungsweise wiederhergestellt werden müsse. Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro hingegen verurteilte die beantragten Sanktionen als “Aggression gegen Polen” und beklagte einen “juristischen hybriden Krieg”.

Im letzten Jahr hatte sich Warschau bereit erklärt, die umstrittene Disziplinarkammer abzuschaffen, die Mitglieder der Kammer sollten jedoch laufende Fälle noch abarbeiten. Bereits im Dezember 2019 hatte Polens Oberstes Gericht, das ein anderes Gremium ist als das Verfassungsgericht, in einem Urteil festgestellt, dass die Disziplinarkammer dem europäischen und somit auch dem polnischen Recht nicht entspreche. Der polnische Verfassungsgerichtshof wiederum urteilte Anfang Oktober 2021, dass einige EU-Gesetze nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Das Gericht bestritt zudem die Befugnis der EU-Kommission, über die Rechtsstaatlichkeit der EU-Mitglieder urteilen zu können.

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