Das Schweinfurter Landgericht hat einen ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zu einer Geldstrafe von insgesamt gut 4.000 Euro verurteilt. Der heute 27-Jährige hatte sich während seiner Dienstzeit im Jahr 2022 geweigert, sich einen der neuartigen Wirkstoffe gegen das Coronavirus verabreichen zu lassen.
Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte den Mann im vergangenen Jahr freigesprochen. Der Impfbefehl sei nicht verhältnismäßig gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung beantragt. Nun hat das Landgericht den früheren Soldaten im Berufungsverfahren doch noch zu einer Geldstrafe verurteilt. Es wurden 90 Tagessätze zu je 45 Euro festgesetzt. Eine Revision am Obersten Landesgericht ist möglich.