Der Deutsche Journalistenverband (DJV) beruft sich mit seiner Forderung an “die Medien” auf die bis dato rein medial kolportierte Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung (SZ). In einem SZ-Artikel vom 25. Februar wird laut vorliegenden Unterlagen angekündigt: “Gutachten zur Radikalität: Verfassungsschutz bereitet neue Einstufung der AfD vor”. Der Artikel verweist auf die Tatsache, dass sehr wohl noch nach einem anstehenden Gerichtsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster “zu erwartende ‘Erwägungen’ des Gerichts im neuen AfD-Gutachten ‘möglichst noch berücksichtigt werden'” könnten. Im Verlaufe des Monats März wird über eine Berufungsklage der AfD gegen ihren “Verdachtsfall”-Status final entscheiden.
Der DJV äußerte sich dazu im Rahmen einer Mitteilung vom 27. Februar unmissverständlich zu seiner subjektiven, demnach anvisierten Vorgehensweise.
Laut dem Text der Pressemitteilung scheinen die DJV-Mitarbeiter schon in erwartungsvoller Spannung bezüglich möglicher Formulierungen des BMI-Papiers aus dem Hause Faeser und der daraus resultierenden “Neujustierungen” ihrer Berichterstattung zu sein. Gleichzeitig werden mutmaßende Befürchtungen geäußert und verleumderische Unterstellungen über “AfD-Anhänger” formuliert. Die Mitteilung trägt die Überschrift: “AFD – Berichterstattung neu justieren”. Einleitend wird auf den SZ-Artikel eingegangen. Die daraus resultierende DJV-Einschätzung lautet, zur weiterhin theoretischen Einstufung der Partei als “gesichert rechtsextrem”: