Coronavirus

Wissenschaftler stellen Fragen zur Impfstoff-Qualität: PEI kommt seinem Auftrag nicht nach

Wissenschaftler stellen Fragen zur Impfstoff-Qualität: PEI kommt seinem Auftrag nicht nach

Quelle: www.globallookpress.com © llstein bild / KontributorSchild des Paul-Ehrlich-Instituts in Langen (Hessen).

Fünf Professoren aus dem Bereich Chemie und Physik hatten sich Anfang des Jahres mit dem COVID-Impfstoff der Pharmaunternehmen BioNTech/Pfizer beschäftigt und in diesem Zusammenhang auch Fragen an BioNTech und an das für die Zulassung für Impfstoffe in Deutschland zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) geschickt. Zunächst hatte die Berliner Zeitung den Schriftverkehr zwischen den Wissenschaftlern, dem Unternehmen und der Behörde dokumentiert. Die Antworten BioNTechs zur Konsistenz und Qualität der Impfstoffe waren jedoch eher unbefriedigend, so die Wissenschaftler.

Wissenschaftler: Antworten von BioNTech zu Konsistenz und Qualität des Impfstoffs unbefriedigend

Wissenschaftler: Antworten von BioNTech zu Konsistenz und Qualität des Impfstoffs unbefriedigend

Wissenschaftler: Antworten von BioNTech zu Konsistenz und Qualität des Impfstoffs unbefriedigend

Das Paul-Ehrlich-Institut ließ sich mit seiner Antwort an die fünf Wissenschaftler Prof. Dr. Jörg Matysik (Analytische Chemie, Universität Leipzig), Prof. Dr. Gerald Dyker (Organische Chemie, Ruhr-Universität Bochum), Prof. Dr. Andreas Schnepf (Anorganische Chemie, Universität Tübingen), Prof. Dr. Tobias Unruh (Physik der kondensierten Materie, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) und Prof. Dr. Martin Winkler (Materials and Process Engineering, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) jedoch Zeit, obwohl die Wissenschaftler seit dem 11. Februar Dokumenteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG § 1 Absatz 1 Satz 1) beantragt haben (eine detaillierte Übersicht über die Fragen findet sich hier).

Nun informierten die Wissenschaftler auf ihrer Webseite darüber, dass man vom PEI auf die meisten Fragen einen ablehnenden Bescheid erhalten habe (Stand vom Dienstag). Auch die wenigen Antworten seien alles andere als beruhigend, da unklar sei, ob die angewandten Methoden geeignet sind, “die Identität der [in den Impfstoffen eingesetzten] mRNA sinnvoll zu überprüfen”.

Zur Prüfung der Integrität und Identität der mRNA ist die Anwendung von Standardverfahren vorgesehen. Daher bestehe die Befürchtung, dass der Impfstoffhersteller nicht die Methode einsetzt, die nach dem derzeitigen Kenntnisstand die größte Aussagekraft und damit die größte Sicherheit biete. So stelle sich etwa die Frage, weshalb keine fortgeschrittenen Messmethoden wie das next-generation sequencing angewendet werden.

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Zudem enthalte die Antwort des PEIs teilweise Fehler: In dem Schreiben wird beispielsweise ausgeführt, dass “nur die intakte mRNA von den Körperzellen exprimiert werden kann”. Nach Ansicht der Wissenschaftler sei dies jedoch falsch, da auch andere oder verkürzte mRNA von Körperzellen exprimiert werden könne. Dadurch werden Proteine mit anderen Eigenschaften gebildet. Deshalb sei die Prüfung der Integrität und Identität enorm wichtig, da man sonst “die Bildung von Proteinen mit potenziell gesundheitsgefährdender Wirkung riskiere”.

In ihrem Fazit weisen die Wissenschaftler darauf hin, dass sie nun schon seit mehr als einem halben Jahr versuchen, vom PEI Informationen zur Qualitätssicherung des BioNTech-Impfstoffes zu erhalten:

“Die wenigen Informationen, die wir erhalten haben, lassen uns nicht erkennen, dass das PEI seinem gesetzlichen Auftrag des Schutzes der öffentlichen Gesundheit nachkommt. Manches vom PEI Mitgeteilte ist falsch, anderes offenbar nachlässig fehlerhaft, oft sind die Angaben lückenhaft.”

Die Beantwortung der meisten Fragen habe das PEI jedoch per Bescheid vom 27. Juli 2022 abgelehnt.

“Es verstärkt sich bei uns der Eindruck, dass der Schutz der Bevölkerung anderem untergeordnet wird. Das PEI hat die Pflicht, sicherzustellen, dass keine schädlichen Impfstoffe in Verkehr gebracht werden. Leider können wir nicht erkennen, dass das PEI dieser gesetzlichen Pflicht nachkommt; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Impfpflicht im Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr nach wie vor besteht und die Novelle des IfSG eine Impfung alle drei Monate vorsieht. Wir bedauern, dass das PEI uns nicht mit Fakten überzeugen will oder kann.”

Juristisch sehe man daher gute Gründe, die Ausführungen des PEI anzugreifen. In diesem Rahmen wolle man einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und notfalls auch vor das Verwaltungsgericht ziehen, schließlich gehe es um “die Verantwortung für Gesundheit und Leben einer großen Zahl von Menschen”.

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