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Russland ab September nicht mehr Vertragspartei der Menschenrechtskonvention

Russland ab September nicht mehr Vertragspartei der Menschenrechtskonvention

Quelle: Gettyimages.ru © Spyros Arsenis / EyeEmSymbolbild.

Russland wird ab dem 16. September 2022 nicht mehr Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sein, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer Resolution. Jedoch werde das Gericht noch bis zum 16. September Beschwerden gegen Russland prüfen. In der Erklärung hieß es:

“Die vorliegende Resolution beeinträchtigt die Prüfung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Folgen der Beendigung der Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Europarat nicht, die sich bei der Ausübung der Zuständigkeit des Gerichtshofs nach der Konvention für die Prüfung der ihm vorgelegten Fälle ergeben könnten.”

Am 15. März kündigte Russland seinen Austritt aus dem Europarat an. Durch die Mitgliedschaft im Europarat hatte Russland das Recht erhalten, beim EGMR Beschwerde einzulegen. Die russische Seite erklärte auch ihre Absicht, die Menschenrechtskonvention zu kündigen.

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Der Leiter der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE), Pjotr Tolstoi, gab der NATO die Schuld “für den Abbruch des Dialogs mit dem Europarat”. Seiner Ansicht nach haben die NATO-Staaten “das Thema Menschenrechte zur Durchsetzung ihrer eigenen geopolitischen Interessen benutzt”. Russland hatte beschlossen, den Europarat noch vor der Abstimmung in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu verlassen, die den Ausschluss Russlands aus der Organisation befürwortete.

Moskau war einer der Hauptbeitragszahler zum Haushalt des Europarates. Russland zahlte aber den Beitrag für 2022 nicht. Nach Angaben des Duma-Sprechers Wjatscheslaw Wolodin werden die 4,2 Milliarden Rubel (rund 36.590 Euro), die für diesen Zweck vorgesehen waren, von den Behörden zur Unterstützung der russischen Wirtschaft verwendet.

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