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Zahl der Asylanträge auf Rekordhoch – Kirchenasyl als letzter Hoffnungsanker

Zahl der Asylanträge auf Rekordhoch – Kirchenasyl als letzter Hoffnungsanker

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Sylvio DittrichZum Dauerthema Asyl: Bild aus einer Flüchtlingsunterkunft in Dresden

Mehr als 300.000 neue Asylanträge wurden 2023 bis November gestellt. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr, denn 2022 waren es im gesamten Jahr nur rund 218.000 Anträge. Schon jetzt sind das also 86.000 mehr als im gesamten vergangenen Kalenderjahr. Seit Beginn dieses Jahrhunderts wurde diese Zahl in Deutschland nur durch die Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 übertroffen. Zuvor wurden lediglich in den Jahren 1992 und 1993, also unmittelbar nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, in Deutschland ähnlich hohe Antragszahlen wie in diesem Jahr verzeichnet.

Allerdings spielen Asylanträge von Personen aus der Russischen Föderation aktuell keine nennenswerte Rolle. Die Asylanträge im laufenden Jahr wurden vor allem von Menschen aus Syrien gestellt. 95.000 Anträge von syrischen Staatsbürgern sind in diesem Jahr bereits eingegangen. Mit großem Abstand folgten Asylanträge von türkischen und afghanischen Staatsangehörigen, so beantragten 55.000 Türken und 48.000 Afghanen Asyl in Deutschland. 10.000 Erstanträge wurden von Menschen aus dem Irak und 9.000 von Iranern gestellt. 

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Gleichzeitig melden auch die deutschen Kirchen eine steigende Nachfrage nach Kirchenasyl. In den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde ein deutlich gestiegener Bedarf gemeldet, berichtet die Nachrichtenagentur dpa

Die Kirchen nehmen im Härtefall Flüchtlinge auf, um sie vor Abschiebung zu schützen, sind dabei aber verpflichtet, ein Härtefall-Dossier anzufertigen und dieses dem Bundesamt für Migration zu übersenden. Schließt sich das Bundesamt der Argumentation nicht an, müssen die Betroffenen auch das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen wieder verlassen. Der Großteil der Fälle stellt nach Auffassung des Bundesamts für Migration keinen Härtefall dar. Das Kirchenasyl hat demnach in den meisten Fällen lediglich eine die Abschiebung nur kurzzeitig aufschiebende Wirkung.

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