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AfD-Parteitag: Verfassungsschutz gibt Stillhalte-Zusage

AfD-Parteitag: Verfassungsschutz gibt Stillhalte-Zusage

Quelle: AFP © Ronny Hartmann

Die AfD hat ihre Europawahlversammlung in Magdeburg fortgesetzt. Zum Auftakt der heutigen Veranstaltung begrüßte es Co-Parteichef Tino Chrupalla, dass der Verfassungsschutz, der die Partei als “rechtsextremistischen Verdachtsfall” eingestuft hat, sich bis zum Ende der Veranstaltung nicht mehr kritisch über die Partei äußern will.

Laut Chrupalla habe sich die AfD mit Erfolg gegen die kritischen Äußerungen von Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang nach dem ersten Teil der Europawahlversammlung am vergangenen Wochenende gewehrt. Diese sei “ganz klar rechtswidrig gewesen”, so Chrupalla.

“Wir vertreten hier ganz klar das Grundgesetz und Herr Haldenwang steht außerhalb genau dieses Gesetzes.”

Hintergrund sind Haldenwangs Äußerungen nach der ersten Etappe der AfD-Europawahlversammlung am vergangenen Wochenende. Haldenwang hatte gegenüber der dpa erklärt, die Vertreter des ehemaligen gemäßigten Lagers der AfD hätten bei dem Parteitag so gut wie keine Rolle mehr gespielt.

“Vielmehr äußerten diverse Wahlbewerber rechtsextremistische Verschwörungstheorien, wie beispielsweise die vom sogenannten ‘Großen Austausch’.”

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Dagegen wehrte sich die AfD vor dem Verwaltungsgericht per Eilantrag und verlangte Unterlassung. So kam es nach Angaben eines Gerichtssprechers zu der Stillhalte-Zusage. An diese sei das Bundesamt für Verfassungsschutz gebunden, so der Sprecher. Die Zusage sei ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Das Bundesamt erklärte, es habe diese Zusage “aus Respekt vor dem Gericht” abgegeben. Über den Eilantrag an sich hat das Gericht noch nicht entschieden. Chrupalla kündigte gegenüber der dpa in Magdeburg an, dass die AfD das Gerichtsverfahren fortführen werde. “Wir halten daran fest”, so der Parteichef.

“Es wird dann nach dem Parteitag, nach dem Wochenende, auch eine Entscheidung des Gerichts geben.”

Er nannte Haldenwangs Äußerungen einen “Eingriff in die Entscheidungsfindung der Delegierten”. Der Verfassungsschutz hatte die AfD als “rechtsextremistischen Verdachtsfall” eingestuft. Damit dürfen geheimdienstliche Mittel wie V-Leute zur Beobachtung eingesetzt werden. Der Verfassungsschutz stufte die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative bereits Ende April als “gesichert rechtsextremistisch” ein. In den Umfragen bleibt die AfD hingegen weiter im Aufwind. Im ARD-Deutschlandtrend erreichte sie mit 21 Prozent einen neuen Höchstwert und steht damit hinter der Union (27 Prozent) und vor der SPD (17 Prozent).

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