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Assange-Freilassung: Deutsche Prominenz fordert Baerbock auf, bei ihrem USA-Besuch aktiv zu werden

Assange-Freilassung: Deutsche Prominenz fordert Baerbock auf, bei ihrem USA-Besuch aktiv zu werden

Quelle: www.globallookpress.com © Vuk ValcicStella Assange auf einer Demonstration in London gegen die Auslieferung ihres Mannes durch die britische Regierung an die USA, 24.06.23.

Im April 2022 hat ein britisches Gericht entschieden, dass der WikiLeaks-Gründer Julian Assange, nach jahrelanger Gefängnis-Tortour im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, theoretisch an die USA ausgeliefert werden könnte. Diese Überführung würde den mehr als angeschlagenen und schwer traumatisierten Assange in zusätzliche akute Lebensgefahr bringen. Mitte September reisen Bundeskanzler Olaf Scholz und Außenministerin Annalena Baerbock in die USA, um an der UN-Generalversammlung teilzunehmen. Prominente Namen aus der deutschen Kultur- und Politszene appellieren nun in einem offenen Brief an die Außenministerin, sich nachdrücklich in der Causa Assange ihren US-Kollegen gegenüber bemerkbar zu machen.

Die Unterzeichnenden erwarten von Baerbock, dass sie “bei den bevorstehenden Gesprächen in Washington etwa mit Ihrem Amtskollegen Antony Blinken den Fall Assange thematisieren und sich deutlich für ein Ende der Verfolgung von Assange einsetzen”. Einleitend heißt es in dem Brief:

“Sehr geehrte Frau Ministerin Baerbock, wir sind in großer Sorge um die Gesundheit und das Leben des Journalisten Julian Assange sowie die Bedrohung der Meinungs- und Pressefreiheit in Europa.”

Baerbock hatte sich vor zwei Jahren rein strategisch Wählerstimmen erhoffend für eine Freilassung Assanges eingesetzt. Daran erinnert auch der offene Brief:

Wir erinnern an Ihre Erklärung im September 2021, nur wenige Tage vor der Bundestagswahl, in der Sie sich der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2020 sowie dem Appell des UN-Sonderberichterstatters Nils Melzer angeschlossen und die ‘sofortige Freilassung’ von Julian Assange gefordert haben.”

Seit ihrer Wahl zur Außenministerin hat sich Baerbock nur auf Aufforderung und zudem auffällig ausweichend zu dem Thema positioniert. Die diesbezügliche Kritik lautet in dem Schreiben:

“Es ist paradox, berechtigte Kritik an der Unterdrückung von Journalisten in Diktaturen zu üben, aber zu der Verfolgung von Assange durch die Führungsmacht des freien Westens zu schweigen. Eine wertebasierte Außenpolitik muss auch gegenüber Partnern und Verbündeten gelten. Wer sich den Menschenrechten und der Demokratie verpflichtet sieht, kommt nicht umhin, sich auch für die Freiheit von Julian Assange einzusetzen.”

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Es läge rein “in der Hand von US-Präsident Biden und seiner Regierung, das Ermittlungsverfahren gegen Assange zu beenden”, daher wird Baerbock nachdrücklich aufgefordert, “bei all Ihren Gesprächen in Washington dafür Brücken zu bauen, dass Julian Assange nicht länger in Haft bleibt und endlich freikommt”. Nach einer möglichen Ausweisung an die USA droht Julian Assange dort eine Anklage wegen Spionage und die angekündigte Höchststrafe von 175 Jahren Gefängnis.

Zu den Erstunterzeichnenden gehören der Initiator und Journalist Günter Wallraff, wie auch unter anderem der SPD-Politiker Sigmar Gabriel, Günter Verheugen (Vizepräsident der Europäischen Kommission a.D.), Herta Däubler-Gmelin (Bundesministerin a.D.), Alice Schwarzer (Publizistin), Gesine Schwan (Politikwissenschaftlerin), Volker Schlöndorff (Filmregisseur), Frank Castorff (Regisseur), Lisa Fitz (Kabarettistin), Friedrich Küppersbusch (Fernsehproduzent) und Claus Peymann (Theaterregisseur).

Bereits im Juni dieses Jahres forderte auch die deutsche Sektion von Transparency International Außenministerin Baerbock auf, in der Causa proaktiv zu agieren. Zudem lautete die Aufforderung an die Politikerin der Grünen:

“Auch in Deutschland müssen wir aus dem Fall Assange lernen und die nötigen gesetzgeberischen Konsequenzen ziehen. Wir rufen Sie in diesem Kontext dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass Whistleblower:innen im Bereich der nationalen Sicherheit künftig rechtssicher geschützt werden und dies auch nicht pauschal ausgeschlossen ist, wenn Verschlusssachen aufgedeckt werden.”

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