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Baerbocks Ministerium holt Afghanen nach Leipzig – diesmal mit echten Pässen?

Baerbocks Ministerium holt Afghanen nach Leipzig – diesmal mit echten Pässen?

© Pr0pulsion 123, CC0, via Wikimedia CommonsSymbolbild: Flughafen Islamabad

Nach Presseberichten holt die Bundesregierung 188 Afghanen aus Pakistan nach Deutschland. Als Grund dafür wird die Tatsache angegeben, dass die pakistanische Regierung Anfang Oktober ankündigte, afghanische Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus in ihr Ursprungsland abzuschieben.

Visa für falsche Pässe oder: Frau Baerbock und das Recht

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Meinung Visa für falsche Pässe oder: Frau Baerbock und das Recht

Nach Angaben der Bundesregierung haben 11.500 Menschen aus Afghanistan eine Aufnahmezusage aus Deutschland, 3.000 davon sollen sich in Pakistan befinden. Die meisten der 188 gehörten zum Bundesaufnahmeprogramm, darunter auch “Ortskräfte” genannte Kollaborateure der beendeten westlichen Besatzung. Das sei der erste größere Charterflug aus Pakistan seit zehn Monaten.

Das Außenministerium war im Frühjahr dieses Jahres in die Kritik geraten, weil es die deutsche Botschaft in Islamabad angewiesen hatte, einem jungen Mann, dessen Identität die Botschaft bezweifelte, ein Visum zu erteilen. Verantwortlich dafür war damals die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes. Bei einer Befragung im Bundestag im April hatte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock erklärt, weil es zur Vorlage gefälschter Pässe gekommen sei, sei das Bundesaufnahmeprogramm gestoppt worden. Dennoch legte ihre weitere Aussage damals nahe, dass die Überprüfung der Papiere nicht allzu tief gehen solle:

“Und deswegen habe ich mit den Pakistani eine Vereinbarung getroffen, dass Menschen über ihre Grenze kommen können, auch wenn sie keine Pässe haben, weil Pässe dort nicht ausgestellt werden. Wir können alle froh sein, dass wir Reisepässe haben können, um zu reisen. Das funktioniert da nicht. Und deswegen haben wir dafür gesorgt, dass Frauen und Kinder, insbesondere solche, oder Anwältinnen, Rechtsanwältinnen, schnellstmöglich aus Pakistan rauskommen können.”

Damals endete die Auseinandersetzung um die Erteilung eines Visums für einen vermeintlich 14-jährigen Afghanen mit der Eröffnung eines Verfahrens wegen Rechtsbeugung bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

Über die nun einreisenden 188 Afghanen ist weder bekannt, ob, und wenn ja, wie viele Frauen und Kinder sich unter ihnen befinden, noch, ob die Botschaft in Pakistan ihre Identität gesetzmäßig geprüft hat oder ob auch diesmal besondere Regeln nach den Vorgaben des Hauses Baerbock gelten.

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