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Berlin: Frau zündet Passantin in Bahnhof Zoo die Haare an

Berlin: Frau zündet Passantin in Bahnhof Zoo die Haare an

Quelle: www.globallookpress.com © Jürgen Ritter via www.imago-images.deBahnhof Zoologischer Garten in Berlin

In Berlin soll eine 39-Jährige am Mittwoch im Bahnhof Zoologischer Garten die Haare einer Passantin angezündet haben und wurde daraufhin von der Polizei festgenommen. Wie die Bundespolizei am Donnerstag mitteilte, zündete die Frau auf einer Rolltreppe im Bahnhof die Haare einer ihr unbekannten Frau an. Die betroffene 42-Jährige flüchtete sich daraufhin in eine S-Bahn, löschte ihre Haare und informierte die Bundespolizei.

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Die Tatverdächtige konnte aufgrund einer detaillierten Personenbeschreibung kurz darauf ausfindig gemacht werden. Besonders kurios: Sie war den Beamten bereits bekannt, da sie erst eine halbe Stunde zuvor als mutmaßlich Geschädigte einer Körperverletzung mit den Polizisten in Kontakt getreten war. Gegen die 39-Jährige wird nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.

In Berlin-Mitte ereignete sich am Mittwoch ebenfalls ein kurioser Fall: Dort musste die Polizei in einem Hotel anrücken, da eine Frau sich weigerte, ihre Unterkunft zu verlassen. Nach Angaben der Hotelmitarbeiter hätte die Frau das Hotel bereits um 12 Uhr verlassen sollen, allerdings weigerte diese sich vehement. Auch nachdem ihr drei weitere Stunden eingeräumt worden waren, weigerte sie sich. Als die Polizisten sie dann erneut aufforderten, zu gehen, rührte sich die 34-Jährige immer noch nicht.

Als die Beamten die Frau dann ergriffen und nach draußen begleiten wollten, riss sie sich los, umklammerte eine Säule in der Nähe und umschlang diese noch zusätzlich mit ihren Beinen. Unter Einsatz körperlicher Gewalt lösten die Polizisten sie schließlich von der Säule, legten ihr die Handfessel an und führten sie ab. Nach einer Identitätsfeststellung kam sie wieder frei. Die Polizei gab nicht bekannt, warum die 34-Jährige das Hotel nicht verlassen wollte. Die Frau muss sich nun wegen Hausfriedensbruchs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

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