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Berlin: Schraubenzieher und Messerverbot auf vier S-Bahnhöfen – aber nur an Wochenenden

Berlin: Schraubenzieher und Messerverbot auf vier S-Bahnhöfen – aber nur an Wochenenden

Quelle: www.globallookpress.com © Kira HofmannPolizeieinsatz am Berliner S-Bahnhof Ostkreuz.

Der Berliner Regionalsender rbb24 informiert, dass die zuständige Bundespolizei erneut ein Verbot des Besitzes und Mitführens von gefährlichen Gegenständen ausgesprochen hat. Die Verordnung bezieht sich aktuell auf vier genannte Berliner S-Bahnhöfe und beinhaltet das Verbot von “Waffen, Messern und Schlaggegenständen”. Diesbezüglich heißt es im Artikel:

“Gerade an Wochenenden kommt es immer wieder zu Gewalttaten auf Bahnhöfen. Auf vier S-Bahnhöfen dürfen daher in den kommenden beiden Nächten keine gefährlichen Gegenstände mitgenommen werden – dazu zählen auch Schraubenzieher.”

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Die Berliner Polizei gab gegenüber der Berliner Morgenpost zu Protokoll (Bezahlschranke), dass zuletzt die Zahl gemeldeter Messerangriffe in der Hauptstadt “deutlich gestiegen” sei. Im Jahr 2022 wurden demnach 3.317 Fälle verbucht, “deutlich mehr als 2021 (2.777) und 2020 (weniger als 2.600). Für das laufende Jahr habe es “bis zum 21. März zum Phänomen “Messerangriff” bereits 635 Straftaten gegeben”, so Informationen der Morgenpost.

Ein Verbot “für bestimmte Bereiche der Stadt und bestimmte Bahnhöfe” gab es laut rbb24 in der Vergangenheit bereits mehrfach. Die Regelung gelte “in den kommenden beiden Nächten (25. und 26. März) jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr auf dem Betriebsgelände der S-Bahnhöfe Gesundbrunnen, Ostkreuz, Warschauer Straße und Südkreuz”.

Die U-Bahnhöfe in den jeweiligen Bereichen sind dabei jedoch von der Regelung ausgenommen. Diese Berücksichtigung kommt bei den S-Bahnhöfen Gesundbrunnen, im Bezirk Wedding, und Südkreuz in Tempelhof-Schöneberg maßgeblich zur Geltung.  

16-Jähriger in Berlin-Tegel mit Messer niedergestochen

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Weitere Details zu der Maßnamensvorgabe der Bundespolizei sind, dass unter das Verbot auch Reizgas und Spielzeugwaffen, “die mit echten verwechselt werden könnten”, fallen. Dadurch “sollen andere Fahrgäste sowie Polizeibeamte geschützt werden”. Die Bundespolizei werde für den genannten Zeitraum “stichprobenartige Kontrollen” durchführen.

Ausnahmen sind soweit zugelassen, sollten die gelisteten Gegenstände “beispielsweise berufsbedingt benötigt werden”, also bei “Handwerkern oder Köchen”. Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewege sich laut Angaben der Bundespolizei “seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau”. Mit dem temporären Verbot und den Kontrollen will die Bundespolizei demnach verhindern, dass “gewalttätige Auseinandersetzungen eskalieren und mitgeführte Gegenstände als Waffen eingesetzt werden”, so rbb24 erläuternd. 

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