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Berliner Blindenverein reicht Klage gegen E-Scooter auf Gehwegen ein

Berliner Blindenverein reicht Klage gegen E-Scooter auf Gehwegen ein

Quelle: www.globallookpress.com © snapshot-photography/R. PriceE-Scooter des Anbieters Lime liegen auf einem Berliner Gehweg.

Die einen hassen sie, die anderen würden sie am liebsten in der Spree versenken: E-Scooter. Besonders für Blinde und Sehbehinderte sind die 54.000 E-Scooter, die die Gehwege in der Hauptstadt blockieren, eine potenzielle Unfallgefahr. Nun werden die Roller ein Fall für die Justiz: Wie der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlins am Dienstag mitteilte, hat er eine Verbandsklage eingereicht. Zuvor hatte die Berliner Zeitung über den Fall berichtet.

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Vereinssprecherin Paloma Rändel erklärte, der Verein ziehe vor Gericht, damit “alle, vor allem Menschen mit Behinderung, den Gehweg wieder angst- und unfallfrei nutzen können”. Seit Anfang September gilt in Berlin eigentlich eine Änderung des Berliner Straßengesetzes. Demnach benötigen Unternehmen, die Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland zur Miete anbieten, eine Sondernutzungserlaubnis.

Der Verein will nun erreichen, dass der Berliner Senat diese Erlaubnis erst dann erteilt, wenn es flächendeckend verpflichtende Abstellflächen jenseits der Gehwege gibt, so Rändel. Das derzeitige Konzept sei laut Blinden- und Sehbehindertenverein “nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Unfallgefahr für alle Menschen, für die der Gehweg bislang eine Schutzzone war”.

Dabei hätte der Senat mit dem neuen Gesetz von seinem Recht Gebrauch machen und die Roller von den Bürgersteigen verbannen können, so die Vorwürfe des Vereins. Die Sprecherin kritisierte ebenfalls:

“Nach den neuen Regelungen müssen die Verleihfirmen eine Hotline einrichten, unter der man falsch geparkte Fahrzeuge melden kann. Die Firmen müssen diese dann auch wegräumen. Aber diese Regelung trifft nicht den Kern, denn die Fahrzeuge dürften gar nicht erst im Weg stehen oder liegen.”

Hinzu kommt, dass es keine zentrale Hotline gibt, sondern jeder Anbieter seine eigene einrichtet. Für Blinde ist jedoch nicht ohne Weiteres herauszufinden, zu welchem Unternehmen der E-Scooter gehört. Der Verein wird von den Rechtsanwälten Thomas Hiby und Michael Richter vertreten. Hiby hatte bereits in einem ähnlichen Fall Erfahrung gesammelt und der Berliner Zeitung im September erklärt, dass die bisherige Sondernutzungserlaubnis des Senats rechtswidrig sei.

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