In einer offiziellen Pressemitteilung vom 26. September informiert das Verwaltungsgericht Berlin darüber, dass Aktivisten der Letzten Generation trotz fortdauernder Nötigungen der berufstätigen Bevölkerung wie auch Vandalismus an weltweit geschätzten Wahrzeichen der Hauptstadt vorerst mit juristischen Samthandschuhen bedacht werden. So heißt es in der Mitteilung 40/2023 wörtlich:
“Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Demonstrierenden, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.”
Ausschlaggebend war die entsprechende Antragsstellung eines betroffenen Klima-Aktivisten. Der Antragsteller hatte sich im Juni 2022 zusammen mit mehreren anderen Personen auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, so Informationen des Verwaltungsgerichts. In mittlerweile routinierter Abfolge hatten die Beamten vor Ort, “nachdem er durch die Polizei zum Verlassen der Fahrbahn aufgefordert worden war”, diesen nach erfolgreichem Ablösen von der Fahrbahn getragen. Weiter heißt es:
“Mit Bescheid vom 13. April 2023 erhob die Polizei Berlin hierfür vom Antragsteller – gestützt auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen (PolBenGebO)– eine Gebühr i.H.v. 241,00 Euro.”