Wie am Freitag der Berliner Kurier berichtet, erhalten Arbeitnehmer ohne Booster-Impfung ab dem 15. April keine Lohnfortzahlung mehr bei einem positiven Corona-Test. Das hatte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende März beschlossen. Wird für ungeimpfte oder einfach bzw. doppelt geimpfte Arbeitnehmer also eine Isolation angeordnet, so besteht kein Anspruch mehr auf Entschädigung für den Verdienstausfall nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft sagte dazu:
“Das Infektionsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Entschädigungsleistung nicht gewährt wird, wenn das Tätigkeitsverbot oder die Absonderungsanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Wir haben hier eine klare Rechtslage. Mittlerweile hatten alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit und Gelegenheit, ihr Impfangebot sowie eine Auffrischungsimpfung wahrzunehmen. Es stehen Corona-Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung, landesweit werden Impfungen gegen COVID-19 angeboten.”