Am 7. Juni lautet die Überschrift einer Veröffentlichung des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
“Voraussetzungen für Verbot der AfD erfüllt.”
Die ARD-Tagesschau titelte mit Hinblick auf aktuelle Umfrageauswertungen zwei Tage zuvor:
“Parteien streiten über Gründe für AfD-Hoch.”
Die Wirtschaftswoche informiert ihrerseits darüber, dass die AfD einer Umfrage zufolge “im Osten des Landes auf 32 Prozent – mehr als doppelt so viel wie im Westen” Zustimmung bei den Befragten erfahre. Im sogenannten “BayernTrend” und weiteren Umfragen zur bayerischen Landtagswahl “lag die AfD zuletzt bei 12 Prozent”, so der Sender BR24 in einem Bericht.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sei den eigenen Angaben zufolge bei seiner Analyse der Frage nachgegangen, “ob die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD gegeben sind.” Die Analyse trägt den Titel:
“Warum die AfD verboten werden könnte. Empfehlungen an Staat und Politik.”
Das Institut beschreibt sich als “unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution”. Laut Eigenauskunft erfolge die Finanzierung “aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln”.
Im Sinne einer an die Politik gerichteten Empfehlung heißt es nun in der Veröffentlichung:
“Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz (GG) durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte.”