Nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts hat das Bundesfinanzministerium auch den 200 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gesperrt.
Aufgrund der Karlsruher Entscheidung könnten die WSF-Kreditermächtigungen “im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden”, heißt es in einem Schreiben von Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer an die anderen Ministerien am Dienstag.
In einem Papier, welches der Bild vorliegt, heißt es:
“Um weitere Belastungen des Haushalts sowie Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind alle im Wirtschaftsplan 2023 noch nicht in Anspruch genommenen Ausgaben sowie alle ausgebrachten und noch nicht belegten Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 41 BHO ab sofort gesperrt und bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.”