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Bundesregierung plant umstrittene Neuregelung bei Reisepassentzug

Bundesregierung plant umstrittene Neuregelung bei Reisepassentzug

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Michael BihlmayerSymbolbild

Von Tom Dannert

Bereits am 24. April hatte die Bundesregierung mit diesem Ziel einen Entwurf für eine Gesetzesänderung in den Deutschen Bundestag eingereicht, der unter anderem auch den vorübergehenden Passentzug in Deutschland erleichtern soll, falls der Inhaber dieses Passes eine Gefahr für die Sicherheit oder die Interessen der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

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Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch im Prozess der Anhörung für das Vorhaben zur “Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens” und ein entsprechender Entschließungsantrag an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages vom Anfang Juni lautet: “Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen”. Nach dieser offiziellen Begründung der regierenden Ampelkoalition als Antragsteller wolle man damit besser verhindern, dass deutsche Staatsangehörige an rechtsextremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen können.

Dass sich diese Regierungsinitiative ausschließlich gegen Neonazis und andere Rechtsradikale richtet, die angeblich leich­ter an einer Aus­rei­se ge­hin­dert wer­den sollen, wird jedoch zunehmend infrage gestellt. So beklagen Kritiker in dieser Angelegenheit unter anderem, dass ein “Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung” eigentlich relativ schnell konstruiert und ein Bürger folglich auch schnell zum “Extremisten” erklärt werden könne. Dies hätten nämlich bereits die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg beschlossenen rechtlichen Sanktionen in Bezug auf Äußerungen gezeigt.

Ein zentraler Kritikpunkt lautet aber, dass der angebliche Fokus auf “Rechtsextremismus” oder die Forderung, Rechtsextremisten leichter an der Ausreise zu hindern, in dem Text des Gesetzentwurfs mit keinem Wort erwähnt wird. Die Rede ist lediglich von “einer beabsichtigten Teilnahme an extremistischen Veranstaltungen im Ausland”, die eine “Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland” nach sich ziehen könnte.

An dieser Stelle ist übrigens auf den bemerkenswerten Aspekt hinzuweisen, dass die Bundesbehörden offenbar nicht jedes fragwürdige Engagement von deutschen Rechtsextremisten im Ausland auch als solches identifizieren und dagegen vorgehen. Zum Beispiel werden die bestehenden Kontakte zwischen der rechtsradikalen deutschen Gruppierung “Der III. Weg” und den ukrainischen Nationalisten sowie das “militärisches Engagement” der Gruppe für die Ukraine laut offiziellen Statements der Regierung nicht als “Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland” gewertet.

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Insofern erscheint der vermeintliche Schwerpunkt “Rechtsextremismus” der gesetzlichen Neuregelung mehr als fraglich. Stattdessen könnte es primär darum gehen, es künftig Regierungskritikern und anderen unbequemen Personen unmöglich zu machen, das Land zu verlassen oder überhaupt einen Reisepass zu erhalten oder über einen bereits erhaltenen Reisepass weiter verfügen zu können. Denn eigentlich könnte jedem kritischen Staatsbürger pauschal der Reisepass entzogen oder gar nicht erst ausgestellt werden, wenn der Verdacht besteht, er könne im Ausland an Veranstaltungen teilnehmen, die im “Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung” stehen.

Wenn man zum Beispiel die Haltung der Bundesregierung bezüglich des Ukraine-Konfliktes betrachtet, dann könnte theoretisch auch die Teilnahme an einer im Ausland stattfindenden Demonstration für Friedensgespräche als solche Gefährdung ausgelegt werden. Abgesehen davon gibt es noch andere Streitfragen, deren öffentliche Diskussion der Regierung ebenfalls ein Dorn im Auge sind: etwa die NATO-Erweiterung, die Energiewende oder die Coronamaßnahmen.

Inwiefern dies auch so eintreten könnte, bleibt abzuwarten, denn noch ist die Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens nicht beschlossen. Sollte es allerdings dazu kommen, dann würde sich die Gefahr erhöhen, dass die Ampelkoalition die geplante Änderung der Passverwaltungsvorschrift zur Einschränkung der verfassungsmäßigen Rechte der Deutschen missbrauchen könnte.

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