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Bundesregierung will zweite Stufe des Notfallplans Gas ausrufen

Bundesregierung will zweite Stufe des Notfallplans Gas ausrufen

Medienberichten zufolge will die Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausrufen. Dies berichtet die Welt unter Berufung auf Kreise der Energiewirtschaft. Die Zeitung sei vom Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Patrick Graichen, darüber informiert worden. Zudem haben vier mit dem Schritt vertraute Personen gegenüber der Zeitung bestätigt, dass Versorger davon ausgehen sollten, dass der Schritt interhalb der nächsten fünf bis zehn Tage erfolgt. Das Wirtschaftsministerium wollte den Vorgang auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft erklärte, dass man über Inhalte der Sitzungen nicht spreche.

Die Frühwarnstufe beziehungsweise 1. Stufe wird ausgerufen, wenn es Hinweise gibt, dass sich die Gasversorgung in Zukunft verschlechtern könnte. Voraussetzung für das Ausrufen der 2. Stufe des Notfallplans ist die “gravierende Reduzierung von Gasströmen” oder der “längere technische Ausfall wichtiger Infrastrukturen”. Auch die eine “hohe Gefahr langfristiger Unterversorgung” kann als Kriterium für die zweite Stufe gelten. Die Bundesregierung reagiert mit der Ausrufung der Notfallstufe nun auf die Reduktion der Gasmenge durch die Pipeline Nord Stream 1 um 40 Prozent durch den Gazprom-Konzern aufgrund technischer Probleme. Nach der zweiten Stufe folgt nur noch die Notfallstufe, wenn es physische Engpässe in Deutschland gibt.

In diesem Fall wird dann der Markt außer Kraft gesetzt. Die Bundesnetzagentur übernähme dann die Rolle als Verteiler für einzelne Industriebranchen und Kundengruppen und kann die Gasversorgung auch abschalten. Privatverbraucher gelten jedoch als besonders geschützt, treffen würde dies erst einmal die Industrie.

Bisher hatte das Ausrufen der verschiedenen Warnstufen nur Folgen für die Energiewirtschaft. Doch mit der neuen Novelle des Energiesicherungsgesetzes erhalten die Energiekonzerne “das Recht, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen”, sobald die Bundesnetzagentur die Preise veröffentlicht. Sollte bei Ausfällen teures Erdgas nachgekauft werden, könnten sie die Kosten dann auf ihre Kunden abwälzen. Unklar ist allerdings noch, welchen Umfang die Nachkäufe haben.

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