An seinem letzten Sitzungstag vor der Weihnachtspause hat der Bundestag heute beschlossen, die Schuldenbremse für 2023 auszusetzen – wegen einer außergewöhnlichen Notsituation. Das wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Schattenhaushalte, die gedacht waren, um die Beschränkungen der Schuldenbremse zu umgehen, für verfassungswidrig erklärt hatte. Diese Aussetzung ist die Voraussetzung dafür, dass der Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen werden kann.
Eine derartige Notsituation müsse, so die Vorgabe der auch von allen drei Ampelparteien ins Grundgesetz geschriebenen Regeln der Schuldenbremse, “sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen”.