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Bundestag beschließt Notlage – rückwirkend

Bundestag beschließt Notlage – rückwirkend

Quelle: www.globallookpress.com © Britta PedersenBundestag, 15.12.2023

An seinem letzten Sitzungstag vor der Weihnachtspause hat der Bundestag heute beschlossen, die Schuldenbremse für 2023 auszusetzen – wegen einer außergewöhnlichen Notsituation. Das wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Schattenhaushalte, die gedacht waren, um die Beschränkungen der Schuldenbremse zu umgehen, für verfassungswidrig erklärt hatte. Diese Aussetzung ist die Voraussetzung dafür, dass der Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen werden kann.

Eine derartige Notsituation müsse, so die Vorgabe der auch von allen drei Ampelparteien ins Grundgesetz geschriebenen Regeln der Schuldenbremse, “sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen”.

Haushaltsstreitigkeiten nur unterbrochen, Fortsetzung kündigt sich an

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Haushaltsstreitigkeiten nur unterbrochen, Fortsetzung kündigt sich an

Argumentiert wird damit, dass die “tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs” eine derartige Beeinträchtigung wären. Gleiches gelte für die Schäden der Ahrtalflut im Jahr 2021.

Dieser Argumentation folgte der Bundestag zwar, aber wirklich lauter ist sie nicht. Die Mittel, die aufgewandt werden, um die Folgen der Ahrtalflut endlich zu beseitigen, sind mit weniger als drei Milliarden Euro nicht hoch genug, um die staatlichen Finanzen zu gefährden. Die “wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges” wiederum sind weit überwiegend eben nicht Folge des Krieges, sondern der Sanktionen. Diese wiederum waren allerdings eine politische Entscheidung, mithin nichts, was sich “der Kontrolle des Staates entzieht”.

Auch wenn dies die Sachlage ist, erscheint es in der momentanen politischen Landschaft unwahrscheinlich, dass gegen diesen Beschluss eine Klage wegen dieses Punktes erfolgt. Ganz anders ist es allerdings mit dem Datum des Beschlusses.

Zwei Wochen vor Jahresende überraschend eine Notlage festzustellen, die weit überwiegend in der Vergangenheit liegt, ist eine durchaus angreifbare Position. Denn selbst wenn darauf erwidert werden könnte, das Urteil des Verfassungsgerichts über die Schattenhaushalte sei nicht absehbar gewesen und habe damit diese Notlage erzeugt, bliebe immer noch der Einwand, man hätte eben von Anfang an nach einer verfassungsgemäßen Lösung suchen müssen, und die Folgen eines rechtswidrigen Verhaltens einer Regierung könnten nicht als Notlage der Allgemeinheit aufgebürdet werden.

Es ist also anzunehmen, dass das Thema mit diesem Beschluss und auch mit der Verabschiedung des entsprechenden Nachtragshaushalts noch nicht abgeschlossen ist.

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