Coronavirus

Bundesweite Corona-Auflagen ab Sonntag vorerst beendet

Bundesweite Corona-Auflagen ab Sonntag vorerst beendet

Quelle: Gettyimages.ru © picture alliance / KontributorDer Plenarsaal des Bundestages in Berlin, März 2022.

In einer namentlichen Abstimmung votierten am Freitag von 667 anwesenden 388 Abgeordnete, bei insgesamt 736 Abgeordnetensitzen, für die tags zuvor wie auch am heutigen Tag kontrovers diskutierten Pläne der Ampelkoalition, ab Sonntag dieser Woche wesentliche Eckpfeiler der meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln zu beenden.

Nach offizieller Mitteilung lehnten 277 Anwesende den Beschluss demnach ab, 2 Abgeordnete enthielten sich. Mit der nun im Bundestag beschlossenen Neuregelung musste sich noch direkt abschließend auch der Bundesrat befassen. Dieser ließ laut der dpa wenige Stunden später den Bundestagsbeschluss vom 18. März final passieren. Ab Sonntag gelten daher nur noch wenige allgemeine Vorgaben. Dazu gehören Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen, sowie die Beibehaltung einer Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.

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Für die künftige Regelung sogenannter regionaler Hotspots kann es je nach Auslegung der jeweiligen Beschlüsse der Bundesländer weitergehende Beschränkungen geben. Dazu muss das Landesparlament jedoch eine besonders kritische Corona-Lage feststellen und beschließen. Mehrere Bundesländer hatten diese Woche schon bekannt gegeben, noch eine bis maximal 2. April eingeräumte Übergangsfrist aktiv nutzen zu wollen, um die jeweils aktuell geltenden Schutzregeln dadurch teilweise weiterhin aufrechterhalten zu können.

Zum Thema “Übergangsregelung” heißt es auf der Seite des Bundesrats:

“Um Schutzlücken zu vermeiden, sieht der Entwurf eine Übergangsregelung vor. Länder können danach bis zum 2. April 2022 solche Schutzmaßnahmen weiter anwenden, die auch vom neuen Regelungskatalog für niedrigschwellige Maßnahmen und Hot-Spot-Maßnahmen umfasst wären, ohne selbst dafür neue Gesetze erlassen zu müssen. Andere Regelungen laufen zum 19. März 2022 ohne Übergangsregel aus.”

Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Für einen möglichen Antrag auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses wäre eine Mehrheit von 35 Stimmen in der Länderkammer nötig. Des Weiteren lautet das Prozedere nach Bundestagsbeschluss für den heutigen Freitag im Bundesrat: “Nach der Entwurfsfassung soll das Gesetz teils am Tag nach der Verkündung, teils am 20. März 2022 in Kraft treten.”

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