Coronavirus

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Knapp 8.000 Pflegekräfte und Ärzte in Berlin weiterhin ungeimpft

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Knapp 8.000 Pflegekräfte und Ärzte in Berlin weiterhin ungeimpft

Quelle: www.globallookpress.com © Inga Kjer/photothek.net via www.Symbolbild: Pflegeheim in Berlin

Die Berliner Gesundheitsverwaltung beantwortete dem SPD-Mitglied und Senatsabgeordneten Lars Düsterhöft die parlamentarische Anfrage zu aktuellen Zahlenerhebungen bezüglich des Impfstatus der Berliner Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rettungsdiensten und Arztpraxen. Laut einem Artikel der Berliner Zeitung zeigen die vorliegenden Zahlen, dass “mehr als 7.800 Mitarbeiter” weiterhin ungeimpft bzw. nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind oder “kein glaubwürdiger Nachweis” vorliegt. Betretungsverbote wurden demnach “aber noch nicht ausgesprochen”.

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Seit dem 16. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Arbeitnehmer in dementsprechenden Berufszweigen. Laut Informationen der Berliner Zeitung haben wiederum von den insgesamt 7.815 Angestellten “jedoch 1.050 bereits eine erste Impfung erhalten, einen Impftermin vereinbart oder ihre Bereitschaft zu einer kurzfristigen Impfung erklärt”.

Die Diskussionen hinsichtlich einer politisch verordneten Notwendigkeit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht werden aufgrund der stetig steigenden Zahlen von Corona-Infektionen auch bei mehrfach geimpften Menschen im Land zusehends lauter geführt. So fordert der Autor und Blog-Betreiber Norbert Häring auf Twitter:

“Und man erklärt uns allen Ernstes immer noch – vor allem die Richter –, dass man durch Impfung vulnerable Gruppen vor Ansteckung schützen könne. Das ist ein Riesenskandal. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss weg.”

Neben der individuellen Problematik von angestelltem Personal zeigt sich die verfahrene Situation auch im Bereich von selbstständig Berufstätigen in der medizinischen Branche. In einem weiteren Artikel zur Thematik zeigt die Berliner Zeitung dementsprechende Beispiele auf:

“Schneider ist psychologische Psychotherapeutin. Sie hat ihre Praxis im Berliner Umland, hat lange gebraucht, bis sie sich damit selbstständig machen konnte, hat investiert, sich etabliert. Und jetzt kommt die Nachweispflicht”, sagt sie. “Ich muss warten, wann und wie das Gesundheitsamt entscheidet, ob ich weiter praktizieren kann.”

“Schneider ist nicht geimpft. Muss sie ihre Praxis nun aufgeben? Was wird aus ihren Patienten, die sich in Therapien befinden, die ein, zwei Jahre oder länger beanspruchen? Werden sie bald auf sich allein gestellt sein?”

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Weitere Beispiele von Einschränkungen und Hürden werden dargestellt. So jenes einer Frau, die in einer Einrichtung für Kinder mit Behinderungen arbeitet, jedoch ungeimpft außerhalb der Einrichtung die Kinder nicht mehr begleiten darf. Wenn sich das Team zu einer Besprechung trifft, “muss sie sich per Video aus dem Nebenraum zuschalten”, so der Artikel. “Eine Ergotherapeutin darf zwar Kinder auf Tagesausflügen begleiten. Auf längeren Exkursionen mit ihnen übernachten darf sie nicht”, als ein weiteres Exempel gesetzesbedingter Hürden des beruflichen Alltags.

So sind die beruflichen Bereiche, in denen die gesetzlichen Regelungen der einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht greifen, mannigfaltig. Gelistet werden: “Ärzte, Zahnärzte, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Hebammen zum Beispiel, egal ob selbstständig oder angestellt. Pflegekräfte, Feuerwehrleute und Rettungssanitäter gehören zum Personenkreis, sogar Verwaltungsangestellte oder Hausmeister, sobald sie in einer der gesetzlich definierten Einrichtungen tätig sind.”

Laut einer “Selbsteinschätzung von 1.300 Einrichtungen und Unternehmen mit rund 109.000 Beschäftigten” liegt der Anteil “von unzureichend oder nicht Geimpften” in der Bundeshauptstadt demnach bei geschätzten 5,5 Prozent.

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