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Erben soll sich lohnen: CSU-Politiker fordert höhere Freibeträge für Erbschaften

Schoening/ imagebroker/ Global Look Press

Quelle: www.globallookpress.com Ob Schmuck, Aktien, Geld oder Immobilien – Erben soll sich weiterhin lohnen (Symbolbild)

Leistung muss sich lohnen, darin scheinen sich zumindest in der öffentlichen Debatte und bei Entscheidungen um das Bürgergeld einige vermögende Politiker einig. So hatten insbesondere der Millionär und Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Friedrich Merz wie auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am lautesten diese Argumentation bekräftigt, wenn auch mit hinkenden Beispielen und Falschrechnungen.

Dass auch der Erhalt einer Erbschaft demzufolge wohl als Leistung anzusehen ist, wird aktuell deutlich, wenn es um den Freibetrag bei Erbschaften geht. Nach Ansicht beispielsweise des bayrischen Finanzministers Albert Füracker (CSU) müsse die Schwelle für steuerfreie Erbschaften in Höhe von bisher 400.000 Euro pro Person unbedingt heraufgesetzt werden. Sein Mitgefühl gilt dabei den Menschen, die womöglich gar ein durch die Leistung des Immobilienmarktes extrem verteuertes Haus erben. Füracker zeigt sich besorgt:

“Es kann und darf nicht sein, dass Kinder das Eigenheim der Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftsteuer nicht leisten können.”

Dabei fiel ihm ein Argument ein, das für viele in der CSU und CDU nicht gilt, wenn grundlegende menschliche Bedürfnisse wie Nahrung, Wohnen, Strom, Heizung, medizinische Bedarfe oder wetterfeste Kleidung für womöglich zu Unrecht vom Arbeitsmarkt ausgeschlossene Menschen nicht mehr erschwinglich sind: Preissteigerungen.

Unionsparteien torpedieren Bürgergeld weiter – Millionär Merz vermisst "Eigenverantwortung"

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Der Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro pro Kind, wenn die Erben nicht selbst im Elternhaus wohnen, sei bereits 2009 festgelegt worden. Seither habe es massive Teuerungen gegeben. Füracker wies darauf hin, seitdem hätten sich die Immobilienpreise beispielsweise in München teils verdoppelt oder verdreifacht.

Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner hat sich für höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ausgesprochen. Wegen einer Gesetzesänderung könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Aufwendungen bei der Erbschaftssteuer zukommen. Auf dem Wirtschaftsgipfel der Süddeutschen Zeitung in Berlin sagte der FDP-Chef, es erscheine ihm empfehlenswert, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer wie auch andere Teile des Steuerrechts regelmäßig an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung anzupassen. Mehr als Empfehlungen könne er nicht geben, da dies Ländersache sei.

Lindner verwies auf eine Änderung der Immobilienbewertungsverordnung, die vom damaligen Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) aktualisiert worden war. Seehofer war bis zum Regierungswechsel 2021 im Amt. Grund für die Anpassung sei gewesen, dass aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung im Erb- oder Schenkungsfall eine Immobilie bei der Erbschaftssteuer nach dem realen Verkehrswert bemessen werden müsse.

Auch betonte der Bundesfinanzminister, dass es sich nicht um viele Fälle handle. “Die entsprechenden Verfahren des Bewertungsgesetzes werden nur dann genutzt, wenn die örtlichen Gutachterausschüsse nicht die Möglichkeit haben, den Verkehrswert festzustellen.” Nur dann müsse der Wert nach dem genannten gesetzlichen Verfahren festgestellt werden, erklärte Lindner am Mittwoch. Jeder Steuerpflichtige könne sich dem entziehen, indem man der Finanzbehörde ein eigenes Gutachten vorlege.

Wiederholt bestätigen Studien, dass Erbschaften das sozioökonomische Gefüge verändern, indem Reiche noch reicher werden. Das Vermögen der Geldelite speist sich bekanntermaßen auch hierzulande weniger aus Leistung im Sinne von Arbeit als durch Herkunft und Verbindungen. Der Soziologe Wolfgang Lauterbach befasst sich an der Uni Potsdam mit Hochvermögen in Deutschland (HViD) und hat bei Recherchen für die Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung herausgefunden, dass zwei Drittel der Reichen durch Erbschaften zu ihrem Reichtum gekommen sind, im Gegensatz zu einem sehr geringen Anteil von zehn Prozent, die nach eigenen Angaben durch eigene Arbeit zu Vermögen gekommen sind.

Miete als Armutsrisiko – Mehr als jeder Zehnte in Deutschland von Wohnkosten gebeutelt

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Laut dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2021 vereinen die oberen zehn Prozent der Haushalte etwa die Hälfte aller Vermögen auf sich, während die untere Hälfte nur zwei Prozent des Vermögens besitzt. Diese Schere geht seit Jahren immer weiter auseinander, was auch durch die Verschonung der Geldelite bei der Besteuerung begünstigt wird. Nicht nur gibt es enorm großzügige Freibeträge bei Erbschaften in Höhe von 400.000 Euro pro Elternteil samt Schlupflöchern wie der Möglichkeit, diese Summe alle zehn Jahre unversteuert zu vermachen, oder auch der umfassenden Ausnahmeregeln für Betriebsvermögen, welche insbesondere der gehobenen Geldelite zugutekommen.

Die durch sogenannte Familienunternehmen vermögende Elite wird von einer gesellschaftlichen Verantwortung mittels Steuererleichterungen befreit, zumal die Vermögensteuer seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus- beziehungsweise herabgesetzt wurde.

Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und WSI-Expertin Anita Tiefensee haben in einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung errechnet, dass Erbschaftsvermögen durch Wertsteigerungen stärker wachsen als erwartet. Im Jahr 2017 kamen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass das jährliche Erbvolumen in Deutschland bis 2027 inklusive Schenkungen bis zu 400 Milliarden Euro betragen wird.

Eine DIW-Studie aus dem vergangenen Jahr hat ergeben, dass ausgerechnet bereits Vermögende am häufigsten Erbschaften und größere Schenkungen erhalten und unterm Strich das meiste Geld erben. Der Abstand beim Vermögen zwischen denen, die erben, und denen, die leer ausgehen, wird immer größer, wie der DIW-Experte Markus Grabka bestätigte. Das Mantra, dass sich Leistung lohnen muss, scheint somit vom Bayrischen Finanzminister entweder nicht mit anderen Vertretern der Union geteilt oder aber selektiv angewendet zu werden.

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