Der EU-Rat hat am Montag einem Beschluss zugestimmt, Erträge aus russischen Vermögenswerten abzuzweigen und einzubehalten, die im Zuge der Sanktionen eingefroren wurden. Das soll nach Angaben des Rates der erste Schritt sein, um sie später im Interesse der Ukraine weiter verwenden zu können, hieß es in einer Erklärung auf seiner Webseite.
Gebilligt wurde auch eine unmittelbar in den Mitgliedstaaten wirkende Verordnung zur Festlegung der Pflichten von Zentralverwahrern, die Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank halten, welche infolge der Einführung restriktiver Maßnahmen eingefroren wurden. Dem Dokument zufolge können die Verwahrstellen in der Europäischen Union die Erlöse aus den russischen Vermögenswerten nicht nach eigenem Gutdünken verwenden, sondern müssen sie auf separaten Konten aufbewahren.