RT France hatte in seiner Klage argumentiert, dass der Sender sich zuvor nicht habe gegen die Anschuldigungen verteidigen dürfen. Zudem würden Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf unternehmerische Betätigung und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verletzt. Außerdem stellte RT France infrage, ob der Rat der EU die fragliche Entscheidung überhaupt treffen durfte.
Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies all diese Punkte zurück. “Das Gericht weist die Klage in vollem Umfang ab”, hieß es in einer Pressemitteilung vom Mittwoch. Die Richter argumentieren unter anderem, dass die verhängten Sanktionen “unter Berücksichtigung des außergewöhnlichen Kontextes” mit Blick “auf die verfolgten Ziele angemessen und erforderlich” seien.
Nach dem Urteil vom Mittwoch sagte RT France, die Entscheidung stelle einen “beispiellosen und inakzeptablen Angriff” auf den Grundsatz der Meinungsfreiheit dar. Der Sender will das Urteil anfechten.