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Medienbericht: EU plant Enteignungen von Russen, auch wenn keine Straftat vorliegt

Medienbericht: EU plant Enteignungen von Russen, auch wenn keine Straftat vorliegt

Quelle: Gettyimages.ru © Chris J Ratcliffe/Getty ImagesBesetzung des Londoner Hauses von Oleg Deripaska, März 2022

Wie die US-amerikanische Tageszeitung Politico am Mittwoch meldete, will Brüssel EU-Ländern die Enteignung und Verwertung von durch Sanktionen eingefrorenen Vermögenswerten ermöglichen. Es soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, mit der Russen (offiziell: “russische Oligarchen”) enteignet werden können, ohne dass ihnen eine Straftat nachgewiesen wurde oder ein Richterspruch gegen sie vorliegt. 

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Die Europäische Kommission wird einen Regelungsvorschlag vorlegen, meldet Politico unter Berufung auf zwei mit dem Plan vertraute Beamte. Dieser soll den EU-Ländern helfen, die im Rahmen der Sanktionen gegen Russland eingefrorenen Vermögenswerte zu beschlagnahmen. Der Vorschlag, der in zwei Wochen vorgelegt werden soll, würde die “Umgehung von Sanktionen” zu einem “EU-Verbrechen” erklären. Dieser Schritt wiederum würde den Ländern die rechtliche Grundlage bieten, eingefrorene Vermögenswerte zu beschlagnahmen, sagten die Beamten.

Die Maßnahme soll sich auf eine Klausel im EU-Vertrag stützen, die es den EU-Ländern erlaubt, in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament “Mindestregeln für die Definition von Straftaten und Sanktionen in den Bereichen besonders schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension festzulegen”. 

Symbolbild. “Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher”.Peter Summers/Getty Images / Gettyimages.ru

Nach neuesten Angaben aus dem Monat April beschlagnahmten EU-Mitgliedsländer insgesamt Vermögenswerte in Höhe von rund 30 Milliarden EUR, darunter Jachten, Villen und Kunstgegenstände, die sanktionierten Personen und russischen Einrichtungen gehören. 

Die bisherige Rechtslage lässt Konfiszierungen von Vermögen ohne gerichtlich festgestelltes individuelles Verschulden nicht zu. Zwar hat in Deutschland der Gesetzgeber im Jahr 2017 die Möglichkeiten des Verfalls und der Einziehung im Strafrecht erheblich ausgeweitet (so sind Verfall und Einziehung auch ohne Feststellung der Straftat in einem Urteil möglich, Verjährungsregeln gelten dafür nicht mehr usw.), Voraussetzung ist jedoch stets, dass der Betroffene das beschlagnahmte Vermögen aus einer Straftat erlangt hat.

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Europäische Politiker in Deutschland, beispielsweise der Ministerpräsident von Thüringen Bodo Ramelow (Die Linke) oder der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Alexander Graf Lambsdorff, fordern aber Enteignungen von Vermögenswerten unter der alleinigen Voraussetzung, dass dieses (im Fall der meisten “russischen” Oligarchen gar ehemaligen) russischen Staatsangehörigen gehört, was der Einführung von Sippenhaft und an Abstammungskriterien bemessenen Kollektivschuldprinzips nahekommt. 

Alexander Graf Lambsdorff äußerte im März gegenüber der FAZ, man hätte bislang “ein sehr juristisches Verständnis von Sanktionen” gehabt. Manche russische Oligarchen hätten in Berlin riesigen Immobilienbesitz und das lässt den Liberalen durchaus kommunistische Ideen entwickeln:

“Wenn wir nicht sicher sind, wo das Geld herkommt, mit dem Immobilie X finanziert worden ist, dann werden wir Immobilie X requirieren.” 

Ein Beamter sagte nun gegenüber Politico, der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission würde “die rechtlichen Möglichkeiten für die Beschlagnahme von Vermögenswerten ohne Verurteilung erweitern”. Bisher erlaubten Sanktionen zwar das Einfrieren von Vermögenswerten “russischer Oligarchen”. Künftig wolle man die eingefrorenen Vermögenswerte ohne ein Gerichtsverfahren und eine Verurteilung dauerhaft enteignen.

Die Frage, was mit den Vermögenswerten oder deren Erträgen zu tun sei, obliege den EU-Ländern, so die Beamten, die hinzufügten, dass die Diskussionen darüber, ob diese Gelder in die Ukraine umgeleitet werden sollten, fortgesetzt würden.

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