In Deutschland reiht sich eine Gesetzesverschärfung an die nächste. Nach der Verschärfung des Paragrafen 130 im Strafgesetzbuch waren nun die Beamten dran. Zum 1. April wurde auch das Disziplinarrecht verschärft. Disziplinarverfahren sollen zeitlich verkürzt werden, der Umweg über ein gerichtliches Disziplinarverfahren wird umgangen. Der Dienstherr kann nun selbst eine Disziplinarverfügung erlassen. Eine gerichtliche Prüfung findet erst nachträglich statt.
Wie schon bei der Strafrechtsverschärfung ist das offizielle Ziel die Bekämpfung von Extremismus. Die Meinungsfreiheit wird eingeschränkt, um die Demokratie zu schützen, ist die paradoxe Überschrift, unter die all die Gesetzesmaßnahmen des Innenministeriums subsumiert werden können.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagt dazu:
“Wir sind eine starke Demokratie, die sich gegen ihre Feinde zu wehren weiß. Das zeigt unsere Reform des Disziplinarrechts, die ab dem 1. April gilt. Künftig können Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Das gilt es nun konsequent durchzusetzen. Denn wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen. Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten angegriffen wird.”
Mit der Gesetzesverschärfung wird der Konformitätsdruck in deutschen Behörden und in der Verwaltung noch einmal deutlich erhöht. Das Misstrauen untereinander wird absehbar zunehmen. Schon jetzt herrscht in Deutschland eine gesellschaftliche Atmosphäre, in der genau abgewogen wird, welche Aussage man wem gegenüber tätigen darf.