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Faeser verbietet palästinensische Organisationen

Faeser verbietet palästinensische Organisationen

Quelle: www.globallookpress.com © Michael KappelerFaeser präsentiert die Verbotsverfügungen auf der Pressekonferenz, 02.11.2023

Die Bundesregierung hat ihre Ankündigungen umgesetzt und Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat Hamas und den palästinensischen Verein Samidoun in Deutschland verboten.

Da Hamas in Deutschland keine organisatorischen Strukturen besitzt, wird das letztere Verbot weitreichendere Wirkungen haben. Der Verein Samidoun, der der PFLP nahe stehen soll, einer säkularen, linken palästinensischen Organisation, war in der Unterstützung palästinensischer Gefangener tätig. Mit dem Verbot können nun Vermögen eingezogen und öffentliche Aktivitäten und Publikationen verboten werden.

Das Verbot von Hamas ist nur deshalb möglich, weil die Bundesregierung Palästina nie als Staat anerkannt hat. Im Gaza-Streifen stellt der politische Flügel von Hamas bereits seit 2006 die Regierung, und ein Verbot einer örtlichen Vertretung einer Regierungspartei eines anderen Staates wäre zumindest deutlich schwieriger als das Verbot, das Faeser nun ausgesprochen hat.

Auf der Webseite des Bundesinnenministeriums erklärte Nancy Faeser:

“Mit der HAMAS habe ich heute vollständig die Betätigung einer Terrororganisation verboten, die zum Ziel hat, den Staat Israel zu vernichten. Samidoun verbreitete als internationales Netzwerk unter dem Deckmantel einer “Solidaritätsorganisation” für Gefangene in verschiedenen Ländern israel- und judenfeindliche Propaganda. Dabei unterstützte und glorifizierte Samidoun auch verschiedene ausländische Terrororganisationen, unter anderem die HAMAS.”

Die Tätigkeit der Hamas richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz; zudem beeinträchtige “ihr Zweck oder ihre Tätigkeit erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland.” Auch gegen Samidoun wird der Vorwurf erhoben, sich gegen die Völkerverständigung zu richten.

Die Zahl der Hamas-Anhänger in Deutschland wird nach Angaben des Verfassungsschutzes auf ganze 450 geschätzt. Vergleichbare Angaben zu Samidoun werden nicht gemacht.

Praktisch werden sich diese Verbote vor allem in anderen Zusammenhängen bemerkbar machen. Beispielsweise in strafrechtlicher Verfolgung der Verwendung zugehöriger Symbole und als Legitimation von Demonstrationsverboten oder Informationskontrolle in sozialen Medien.

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