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Finanzministerium verhängt Haushaltssperre über das Sondervermögen für Bundeswehr

Finanzministerium verhängt Haushaltssperre über das Sondervermögen für Bundeswehr

Quelle: Legion-media.ru © Chris Emil JanßenAuch er wird kleinere Panzer backen müssen: der Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (rechts) im November 2023 im Bundestag und neben ihm mit erhobenem Zeigefinger die Bundesministerin des Innern Nancy Faser

Das durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelöste Beben im Bundeshaushalt greift nun auch auf die deutschen Streitkräfte über. Das Bundesministerium der Finanzen hat das Bundesministerium der Verteidigung mit einer Haushaltssperre belegt. Das berichtet die Augsburger Allgemeine

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Der Zeitung liege ein Schreiben aus dem Verteidigungsministerium vor, aus dem hervorgeht, dass die Haushaltssperre nicht nur den regulären Wehretat betrifft, sondern auch das 100 Milliarden Euro umfassende sogenannte Sondervermögen für die Truppe, das ein zentrales Element der vom Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufenen “Zeitenwende” darstellt.

In dem Schreiben heißt es:

“Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt.”

Grund für die Sperre sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die daraus folgende Neubewertung der Haushaltslage. Bereits genehmigte Verpflichtungen seien von dem Sperrvermerk ausgenommen. Bisher galt das Sondervermögen der Bundeswehr als nicht von den finanzpolitischen Folgen des Richterspruches aus Karlsruhe betroffen. Das Sondervermögen war nach dem Beginn der russischen Sonderoperation in der Ukraine mit Verfassungsrang von der “Ampel”-Regierung eingeführt worden.

Die FDP-Abgeordnete und Rüstungslobbyistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hatte das Sondervermögen noch am Mittwoch als angeblich “sicher” erklärt. Dazu sagte die klagefreudige Politikerin der Nachrichtenagentur dpa noch sehr optimistisch:

“Das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro bleibt weiter vorhanden, da es im Grundgesetz verankert ist. Hier gibt es keine Auswirkungen des Urteils.”

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