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Fünf weitere Söldner in der Volksrepublik Donezk vor Gericht – für drei Todesstrafe wahrscheinlich

Fünf weitere Söldner in der Volksrepublik Donezk vor Gericht – für drei Todesstrafe wahrscheinlich

Quelle: Sputnik Von links: Der Kroate Vjekoslav Prebeg, die Briten Dylan Healy und John Harding, der Schwede Matias Gustavsson und der Brite Andrew Hill in einem Gerichtssaal in Donezk. 15. August 2022

Wie russische Medien am Montag berichteten, informierte der zuständige Richter die drei Männer – einer ist Schwede, einer Kroate und einer Brite – während einer Anhörung in Donezk über die ihnen drohende Strafe:

“Das Gericht ist zur Klarstellung verpflichtet, dass die Anklagepunkte gegen [Matias] Gustavsson, [Vjekoslav] Prebeg und [John] Harding die Todesstrafe vorsehen.”

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Die Anklagepunkte für diese drei lauten “Durchlaufen einer Ausbildung für Terroraktivitäten”, “Handlungen mit dem Ziel einer gewaltsamen Machtergreifung” sowie “Teilnahme an einem bewaffneten Konflikt oder einer militärischen Aktion als Söldner”.

Den beiden verbleibenden ausländischen Kämpfern, den Briten Andrew Hill und Dylan Healy, drohen Berichten zufolge bis zu acht Jahre hinter Gittern.

Laut der russischen Nachrichtenagentur TASS plädierten alle fünf auf nicht schuldig, wobei Harding weitere Aussagen verweigerte. Gustavsson betonte, angeblich nicht an Kampfhandlungen teilgenommen zu haben. Zumindest ein Teil dieser Männer wurde in der Stadt Mariupol gefangen genommen, unter anderem im Metallurgiekombinat Asowstahl.

Die nächste Anhörung in ihrem Fall wird für Anfang Oktober erwartet.

Im Juni verurteilte ein Gericht in Donezk bereits drei ausländische Kämpfer für eine ähnliche Liste von Anklagepunkten zum Tode. Auch sie dienten in den ukrainischen Streitkräften und kämpften im Gebiet der DVR für Kiew: Die britischen Staatsbürger Aiden Aslin und Shaun Pinner sowie der Marokkaner Saadun Brahim wurden für schuldig befunden, als Söldner gekämpft und am Versuch der gewaltsamen Machtübernahme in der DVR teilgenommen zu haben. Alle drei legten später Berufung ein.

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