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Für mehr Partizipation: Berliner Innensenatorin zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Für mehr Partizipation: Berliner Innensenatorin zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Quelle: www.globallookpress.com © Sven Hoppe / dpaWahl-O-Mat für die Landtagswahl in Bayern, 13. September 2023

In Berlin soll man sich zukünftig ab 16 Jahren auf kommunaler und Landesebene an politischen Wahlen beteiligen dürfen. Die Absenkung des Wahlalters für das Abgeordnetenhaus sei von CDU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Bislang war das Wählen mit 16 auf Landesebene nur in fünf Bundesländern erlaubt. Wie die Berliner Zeitung am Dienstag berichtete, habe der Berliner Senat am gleichen Tag die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre mit der einstimmigen Annahme eines entsprechenden Gesetzesentwurfs in die Wege geleitet. Die Landesverfassung müsse dafür mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden.

Bundestagspräsidentin fordert Wahlalter ab 16 und 5 Jahre Amtszeit für Abgeordnete

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Der Zeitung zufolge komme diese Mehrheit sicher zustande, denn sowohl die grüne als auch die linke Oppositionspartei würde die Senkung des Wahlalters befürworten. Zuletzt hätten die Grünen sogar mehr Tempo bei der Entscheidung gefordert und kritisiert, dass zu dem Zeitpunkt noch kein Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen vorgelegen habe. Nach der Absenkung des Wahlalters auf 16- und 17-jährige Staatsbürger, würde sich die Zahl der Wahlberechtigten für Berlin um rund 50.000 Stimmen erhöhen – bei zuletzt insgesamt 2,44  Millionen Stimmberechtigten.

Dem Verein “Mehr Demokratie” zufolge könnte Berlin bereits das siebte Bundesland werden, in dem unter 18-Jährige auf Landesebene wählen dürften. Bisher sei die Altersgruppe in Berlin schon bei den Kommunalwahlen zugelassen. Erstmals im Jahr 2024 dürfen sich 16- und 17-Jährige auch an den Europawahlen beteiligen. Eine entsprechende Gesetzesänderung sei schon verabschiedet worden.

In einem weiteren Beitrag vom Dienstag hieß es in der Berliner Zeitung, der Gesetzesentwurf für die Wahlberechtigung von Minderjährigen umfasse auch die Teilnahme an Volksbegehren und Volksentscheiden. Das Gesetz stamme aus der Senatsinnenverwaltung. Auf einer Pressekonferenz habe die Innensenatorin Iris Spranger die Motive für die Gesetzesinitiative dargelegt. Demnach handele es sich um “eine wichtige Regelung für mehr Partizipation”. Junge Menschen könnten mit einem früheren Wahlrecht “aktiv am Geschehen in Berlin teilnehmen und ihre eigene Meinung bilden und zeigen”.

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