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Höcke: zwei mögliche neue Verfahren

Höcke: zwei mögliche neue Verfahren

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/dts NachrichtenagenturHöcke im Gericht in Halle, 23.04.2024

Die Staatsanwaltschaft Gera überlegt in zwei weiteren Fällen, ob sie die Aufhebung der Immunität des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke beantragen soll. Es werde geprüft, “ob die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole” gegeben sei.

Prozess gegen Höcke startet am Landgericht Halle

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Höcke steht derzeit in Halle vor Gericht, weil er eine Parole der SA verwendet haben soll. Er bestreitet, sie in diesem Sinne verwendet oder auch nur Kenntnis von diesem Kontext gehabt zu haben.

Konkret geht es bei den möglichen neuen Verfahren um zwei Äußerungen Höckes bei einem Auftritt in Gera am 18. Januar 2024. Im Rahmen eines Bürgerdialogs im Volkshaus, der auf Video dokumentiert ist, soll er sich zu den Demonstrationen gegen die AfD so geäußert haben:

“Man hat zwar Taschenlampen, also Handyleuchten in den Himmel gehalten. Aber es sah so ein bisschen aus wie 1933 die Fackelmärsche der Nazis.”

Im weiteren Verlauf habe er diese Aussage noch einmal bekräftigt:

“Die Kartellparteien, vor allem die Roten und Grünen, haben sich eine Straßenkämpfertruppe zusammengebaut. Diese Gutmenschen, oftmals steuerfinanziert, die da die Lichter in die Höhe gehalten haben, das sind dieselben Menschen, die 1933 die Fackelmärsche in Nazideutschland veranstaltet haben.”

Eine “Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole” wittert die Staatsanwaltschaft in folgendem Satz:

“Ich sage das ausdrücklich in Richtung der ausländischen Kamerateams: Deutschland ist im Jahr 2024 keine funktionierende Demokratie mehr.”

Björn Höcke hat sich bisher zu diesen neuen Vorwürfen nicht geäußert. In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden, die letzte Entscheidung über die Einleitung von Ermittlungen liegt beim jeweiligen Justizminister. Justizministerin in Thüringen ist Doreen Denstädt von den Grünen.

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