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Justizminister: Umwidmung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wäre verfassungswidrig

Justizminister: Umwidmung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wäre verfassungswidrig

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Achille Abboud(Symbolbild) Bundesadler Deutschland, Berlin, 12.05.2023

Während der Coronapandemie wurde von der Bundesregierung ein Wirtschaftstabilisierungsfonds (WSF) eingerichtet und mit circa 200 Milliarden Euro ausgestattet. In der Energiekrise wurde der WSF “reaktiviert” um Strom- und Gaspreisbremsen zu finanzieren. Jetzt wollen SPD und Grüne die übrigen, noch nicht genutzten Mittel, aus diesem Fonds umwidmen und zum Beispiel in Unternehmen für Investitionen in grüne Technologien zur Verfügung stellen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht in der von der SPD und den Grünen geforderten Umwidmung dieser Mittel einen Verfassungsbruch. Gegenüber dem Handelsblatt sagte er:

“Eine nachträgliche Umwidmung der Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für ein allgemeines Konjunkturprogramm wäre verfassungswidrig.”

Nach einem Bericht der Handelsblatt-Ausgabe vom Freitag sähe es aktuell so aus, als würden die Hälfte der Mittel aus dem WSF-Fonds nicht mehr für ihren geplanten Zweck benötigt werden. Deshalb wolle Wirtschaftsminister Robert Habeck nun 40 Milliarden aus diesen Mitteln zur Stromfinanzierung der Industrie einsetzen.

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Der Fraktionsvizevorsitzende der Grünen, Andreas Audretsch habe gegenüber dem Handelsblatt vorgeschlagen die WSF-Mittel dafür einzusetzen, Unternehmen Investitionen in grüne Technologien zu erleichtern. Der Zeitung teilte er mit: “Die Mittel im WSF sind eine Option.” “Wenn es um die Stärke unserer Wirtschaft geht, um Wohlstand und Jobs, darf keine Möglichkeit für Investitionen blockiert werden.”

Die SPD habe sich diesem Vorschlag angeschlossen. “Mit dem WSF haben wir ein gutes Vehikel etabliert”, habe die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Verena Hubertz, gegenüber dem Handelsblatt gesagt. Der Zeitung zufolge befürchteten SPD und Grüne bei einem “Sparkurs” eine Verstärkung der Wirtschaftskrise.

Doch die FDP lehne eine Umwidmung der Mittel ab. Buschmann habe dazu erklärt, die zusätzlichen WSF-Kreditaufnahmen seien nur als eine Ausnahme von der Schuldenbremse ermöglicht worden. Außerdem lege ein diesbezüglicher Notlagenbeschluss des Deutschen Bundestags die gesetzliche Zweckbindung der WSF-Mittel fest.

“Die im politischen Raum vorgeschlagene Verwendung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Konjunkturmaßnahmen halte ich daher für verfassungsrechtlich problematisch”, so Buschmann. Zur Belebung der Konjunktur habe der FDP-Justizminister stattdessen vorgeschlagen, Bürokratie abzubauen. Das sei ein kostenloses Konjunkturprogramm:

“Statt neue Schulden aufzunehmen, sollten wir dazu alte Bürokratie abbauen. Der Abbau unnötiger Vorschriften ist ein Konjunkturpaket zum Nulltarif.”

In seinem Ministerium würde “mit Hochdruck an Eckpunkten für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz gearbeitet”, habe der Minister erklärt.

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