Inland

Justizsenatorin Berlins will pauschales Kopftuchverbot abschaffen

Justizsenatorin Berlins will pauschales Kopftuchverbot abschaffen

Quelle: Legion-media.ru Symbolbild

Laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kann Berlin Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen eines Kopftuchs verbieten. Das Gericht hatte schon Mitte Januar eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, wie ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mitteilte.

Nun reagiert der Berliner Senat. Laut Justizsenatorin Lena Kreck von den Linken muss das sogenannte Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen pauschal das Tragen von Kopftüchern verbietet, möglichst bald geändert werden.

Kreck teilte am Donnerstag der dpa mit:

“Dass die Kritik hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes berechtigt ist, hat nun das Bundesverfassungsgericht bestätigt.”

“Damit muss das Neutralitätsgesetz Berlins umgehend angefasst werden”, so Kreck weiter. Sie fügte hinzu:

“Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt.”

Das sogenannte Neutralitätsgesetz untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst.

Wie der rbb berichtet, will die CDU in Berlin am Verbot religiöser Symbole im Unterricht festhalten. Sie fordert eine Novellierung des Neutralitätsgesetzes.

Das Votum der Karlsruher Richter sei ein klarer Auftrag, “dieses Gesetz so fortzuentwickeln, dass es rechtssicher wird”, erklärte die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Cornelia Seibeld.

Es könne nicht geduldet werden, “wenn religiöse Symbole wie das islamische Kopftuch in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau gestellt werden”. Dies würde den Frieden und Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährden, so Seibeld.

Source

Leave a Reply

Back to top button