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Kriegsausgaben in Rekordhöhe: Bundesregierung vervierfacht Etat für Ukraine auf 15 Milliarden Euro

Kriegsausgaben in Rekordhöhe: Bundesregierung vervierfacht Etat für Ukraine auf 15 Milliarden Euro

Quelle: Legion-media.ru © Monasse Thierry/ANDBZ/Abaca/Sipa(Symbolbild)

Deutschen Medienberichten zufolge hat das Finanzministerium im Bundestag eine erhebliche Aufstockung des Budgets für Waffenlieferungen an die Ukraine beantragt. Die Ausgaben sollen in den kommenden Jahren von 2,2 auf über 15 Milliarden Euro steigen. Der Antrag des Ministeriums wird wahrscheinlich Unterstützung finden. Die Zeitschrift  Der Spiegel berichtet:

“Die Bundesregierung, das ist die Botschaft des Schreibens, will die Militärhilfe für die Ukraine in den kommenden Jahren dramatisch ausweiten. Dafür braucht sie die Einwilligung des Haushaltsausschusses, doch der wird sie ihr nicht verwehren. Bis auf Linke und AfD gibt es im Bundestag in der Frage der Unterstützung der Ukraine eine parteiübergreifende Mehrheit. […]

In einer geheimen Sitzung sollen die Haushälter des Parlaments am morgigen Dienstag erfahren, was von dem zusätzlichen Geld für die Ukraine angeschafft werden soll. Die massive Ausweitung der Hilfe hat viele von ihnen überrascht, und zwar positiv.”

Das Ministerium unter Christian Lindner (FDP) hat Berichten zufolge die enorme Erhöhung des Militäretats für die Ukraine, die auf die deutschen Steuerzahler zukommen wird, auf die großen “materiellen Verluste” der ukrainischen Armee zurückgeführt. Diese müssten ausgeglichen werden, damit die Ukraine auf dem Schlachtfeld nicht gegen Russland verliere, was “unvorhersehbare Konsequenzen für die europäische Friedensordnung” zur Folge hätte. Laut Medienberichten geht es dabei um Waffenlieferungen an die Ukraine “in den Bereichen Luftverteidigung, gepanzerte Kettenfahrzeuge, Munitionsversorgung für die von Deutschland gelieferten Waffensysteme und Artillerie”.

Finanziert werden sollen die Mehrausgaben laut Spiegel nicht durch einen Nachtragshaushalt, sondern durch pauschale Minderausgaben in allen Ressorts – und mit bewilligtem, aber nicht ausgegebenem Geld, etwa “Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Pandemie”.

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