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Kubicki: RKI-Protokolle sind nur der Anfang

Kubicki: RKI-Protokolle sind nur der Anfang

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Fotostand / ReuhlBundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (Archivbild, 1. Juni 2022)

Nachdem das Online-Magazin Multipolar in der vergangenen Woche interne Dokumente des Robert Koch-Instituts (RKI) aus der Zeit der Corona-Krise freigeklagt und auf ihrer Homepage veröffentlicht hatte, waren Vertreter des politischen Establishments und der Mainstream-Medien in der Bundesrepublik bemüht zu erklären, dass die veröffentlichten Dokumente angeblich keinen Skandal darstellen und die Veröffentlichung ohnehin nur “Querdenkern” und “Corona-Leugnern” nutzen würde.

Allerdings gibt es auch einige wenige Politiker der Bundesregierung, welche das Vorgehen des Robert-Koch-Instituts mehr als fragwürdig finden – beispielsweise Wolfgang Kubicki (FDP), der in einem Gastbeitrag für den Focus kritisiert, dass die damaligen Grundrechtseinschränkungen entweder auf “mathematischer Unkenntnis beruhten – oder auf einer Lüge”.

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Zu Beginn seines Beitrags weist Kubicki darauf hin, dass man bereits im Frühjahr 2020 habe ahnen können, dass es “ein problematisches Zusammenwirken zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem ihm unterstellten Robert Koch-Institut gab”. Ende April 2020, wenige Tage vor einer Bund-Länder-Runde, verkündete das RKI, dass der R-Wert, also die Reproduktionszahl, trotz der sinkenden Zahl der positiv auf Corona getesteten Menschen wieder auf über eins gestiegen sei und man die Einschränkungen des öffentlichen Lebens beibehalten müsse.

Kubicki erklärte damals gegenüber der dpa, dass die vom RKI herausgegebenen Zahlen den Eindruck vermittelten, eher politisch motiviert, denn wissenschaftlich fundiert zu sein. Daraufhin erntete der FDP-Politiker nach eigener Aussage “einen Shitstorm sondergleichen” – das RKI “war in der deutschen Öffentlichkeit sakrosankt”.

Kubicki wurde nach seiner Aussage “Wissenschaftsverachtung” und Stimmungsmache “wie in einer Klimaleugner-Diskussion” vorgeworfen. Als der FDP-Politiker dann den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach der Grundlage der Daten fragte, zeigte sich, dass der fragliche R-Wert durch eine doppelte Aufrundung ermittelt worden war. Dies war und ist mathematisch unzulässig, so Kubicki.

“Die damaligen Grundrechtseinschränkungen basierten also wahrscheinlich entweder auf mathematischer Unkenntnis – oder auf einer Lüge. Die eigentlichen Zahlen gaben den R-Wert von 1 nicht her.”

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Dem FDP-Politiker zufolge sei die Veröffentlichung der RKI-Protokolle durch Multipolar daher nicht nur interessant, sondern könne auch dabei helfen, “der durch schwerwiegende politische Entscheidungen – und sicher auch Behördenversagen – ausgelösten gesellschaftlichen Spaltung entgegenzuwirken”. Dies müsse nun der Auftakt für einen sauberen und rückhaltlosen Aufklärungsprozess mit dem Ziel einer Heilung sein.

Kubicki führte in seinem Gastbeitrag aus, dass von den Entscheidungen und Verlautbarungen des RKI viel abhing – darunter die tiefsten und schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik:

“Schulschließungen mit zum Teil katastrophalen Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder, das Wegsperren der Alten in den Heimen oder auch die unwürdige Ausgrenzung von Millionen von Menschen aufgrund einer freien Entscheidung gegen die Impfung (2G) – all dies wurde fachlich vom Robert Koch-Institut begleitet. Und durch das Institut wurde der Boden für politische Maßnahmen bereitet.”

Kubicki wandte ein, dass sich auch Gerichte bei ihren Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen auf die Expertise des Robert-Koch-Instituts bezogen. Insbesondere das Bundesverfassungsgericht bescheinigte dem RKI, allein durch den gesetzlichen Auftrag “eigentlich unfehlbar” zu sein. Hierzu zitiert der FDP-Politiker:

“Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung der Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert werden.”

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Durch die veröffentlichten Protokolle sehe man jetzt, dass es an der Einrichtung fachlich “möglicherweise nicht ganz so ideal vor sich ging”, wie es Kubicki diplomatisch formuliert. Daher stelle sich die Frage, was man “von den gerichtlichen Entscheidungen halten solle, die sich auf eine Behörde gestützt haben, die oft wohl nur die wissenschaftliche Fassade für politische Entscheidungen gewesen ist”.

Weiterhin stellte Kubicki klar, dass man bereits früher hätte ahnen können, dass es “zwei Lothar Wieler gebe”. So hatte der RKI-Chef vor einem Jahr in einem Interview mit der Zeit erklärt:

“Wir haben immer Empfehlungen abgegeben, mit denen man den Betrieb in Schulen und Kitas hätte laufen lassen können, wenn auch unter Anstrengung. Es gab nie nur die Alternative: Entweder wenige Tote oder Schulen offen halten, sondern es gab und gibt immer Alternativen.”

Vor dem Bundesverfassungsgericht erklärte die Behörde jedoch:

“Das Robert Koch-Institut führt die fehlende Möglichkeit, fachwissenschaftlich bewerten zu können, ob das Verbot von Präsenzunterricht zur Eindämmung des Infektionsgeschehens besser geeignet ist als geöffnete Schulen bei wöchentlich zweimaliger Testung von Schülern und Lehrern und bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte, darauf zurück, dass es an den dafür erforderlichen Daten fehle, weil die Wirksamkeit der verschiedenen Schutzmaßnahmen unter anderem im Bereich der Schule nicht systematisch und kontinuierlich erfasst und ausgewertet worden sei.”

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Das RKI erklärte dem Bundesverfassungsgericht somit, dass es nicht wisse, ob Präsenzunterricht möglich sei. Laut RKI-Präsident Lothar Wieler wusste man jedoch immer, dass dies möglich sei. Kubicki vertritt daher die Auffassung, dass die RKI-Protokolle weitere “Ungereimtheiten” ans Licht bringen werden. Angesichts der drastischen Ausmaße der durch das RKI begründeten Maßnahmen halte er es daher für notwendig, nun für volle Transparenz zu sorgen. Dies betreffe auch den heutigen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

“Ich erwarte von Karl Lauterbach, sämtliche Protokolle des Krisenstabes ohne Schwärzungen der Öffentlichkeit vorzulegen. Denn früher oder später wird er ohnehin hierzu gezwungen werden, entweder gerichtlich oder politisch.”

Falls die politischen Entscheidungen der Corona-Krise rein “wissenschaftlich” begründet gewesen sein sollen, könne Lauterbach, der sich häufig auf seine medizinische “Expertise” beruft, ja nichts dagegen haben, so Kubicki.

“Wer sich angesichts der dramatischen gesellschaftlichen Eruptionen der Aufklärung und Aufarbeitung verweigert, muss sich fragen lassen, ob ihm das eigene Heil wichtiger ist als das Seelenheil weiter Teile der Bevölkerung. Die Schäden, die auch durch politische Maßnahmen verursacht wurden, sind immens.”

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