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Nach neun Monaten U-Haft: Anklage gegen “Querdenken”-Gründer Michael Ballweg erhoben

Nach neun Monaten U-Haft: Anklage gegen "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg erhoben

Quelle: www.globallookpress.com © Christoph Schmidt/dpaZahlreiche Menschen demonstrieren vor der Justizvollzugsanstalt Stammheim gegen die Inhaftierung Ballwegs. (9. Juli 2022)

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den Gründer der “Querdenken”-Bewegung Michael Ballweg erhoben. Dies bestätigte der Anwalt des 48-Jährigen. Unklar bleibt allerdings, was ihm konkret vorgeworfen wird. Dazu äußerte sich die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht, auch einen Namen nannte die Anklagebehörde nicht. Es könnten keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden, erklärte ein Sprecher.

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Ballwegs Anwalt entgegnete auf Anfrage, er wisse nur von der Anklageerhebung gegen seinen Mandanten, ihm lägen aber bislang keine schriftlichen Gründe vor. Der Gründer der “Querdenken”-Bewegung sitzt seit neun Monaten in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung seines Wohnhauses wurde er wegen mutmaßlicher Zweckentfremdung von Geldgeschenken und angeblicher Fluchtgefahr von der Polizei festgenommen. Ballwegs Anwälte hatten mehrmals vergeblich ein Ende der Untersuchungshaft verlangt, doch auch eine Verfassungsbeschwerde war vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

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