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Neues Organspendergesetz: Wer zu Lebzeiten nicht widerspricht, dem dürfen Organe entnommen werden

Neues Organspendergesetz: Wer zu Lebzeiten nicht widerspricht, dem dürfen Organe entnommen werden

Quelle: www.globallookpress.com © Christian Ohde / stock&people via www.imago-images.deHerz in einer Plastiktüte, Symbolfoto Organspende, 3. Januar 2013

Ein neues Organspendegesetz über die sogenannte “Widerspruchslösung” beantragten Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen am Freitag im Bundesrat. Nach einem Bericht des Ärzteblatts vom Freitag wollten die drei Bundesländer damit die Zahl der Organspenden erhöhen.

Tote Soldaten zum Ausschlachten ‒ Illegaler Organhandel in der Ukraine

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Nach aktueller Rechtslage können einem Verstorbenen Organe nur entnommen werden, wenn er sich damit zu Lebzeiten einverstanden erklärt hat. Dies muss auch schriftlich vorliegen. Bei fehlender Erklärung könnten allerdings auch jetzt schon die Angehörigen des Verstorbenen “in seinem Sinne zustimmen”, erläuterte das Ärzteblatt das geltende Recht.  

Die geltende Lösung sei allerdings gescheitert, habe der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, erklärt. Nach seiner Auffassung wäre die Zahl der bereitwilligen Spender viel zu niedrig. Zurzeit warteten in der Bundesrepublik 8.500 Patienten auf eine Organspende. Die Zahl der Bundesbürgerbürger mit Spenderausweis nannte das Ärzteblatt nicht. Jedenfalls sei die Anzahl für Laumann “nicht akzeptabel”. Ganz ähnlich sehe das der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha von den Grünen: Die Zahl der Organspenden würden seit zehn Jahren auf einem “beschämend niedrigen Niveau” stagnieren.

Kai Klose, grüner Gesundheitsminister in Hessen, wies auf den Widerspruch zwischen der nach seiner Bewertung hohen Spendenbereitschaft und dem tatsächlichen niedrigen Organspendenergebnis hin. Weil die Menschen ihm zufolge ja schließlich bereit seien, Organe zu spenden, brauche man laut Klose eine neue Regelung. Diesbezüglich fordere der grüne Minister auch zeitgleich ein Zentralregister für Organspenden und insgesamt “bessere Strukturen”.

Bereits im Jahr 2020 habe der Bundestag über ein Gesetzesvorhaben zur Verstärkung der Organspenden entschieden. Der entsprechende konkrete Gesetzesentwurf habe aber zu der Zeit keine Mehrheit gefunden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der das Gesetz schon 2020 unterstützt habe, begrüße nun die neue Länderinitiative, so das Ärzteblatt. Die Fachausschüsse würden bereits über die neue Gesetzesvorlage mit der Widerspruchslösung beraten.

Seit dem Krieg in der Ukraine mehren sich Berichte, wonach mit den Organen der in der Ukraine gefallenen Soldaten Handel betrieben würde, unter anderem auch in Deutschland. Der Frage, wofür man heutzutage überhaupt so viele Organe benötigt, wird in dieser Debatte zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.

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