Die eng mit dem russischen Energiekonzern Gazprom verbundene Nord Stream 2 AG darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die EU-Gasrichtlinie klagen. Das höchste europäische Gericht hob am Dienstag einen Beschluss des untergeordneten EU-Gerichts auf, das eine Klage des Unternehmens zunächst abgewiesen hatte (Rechtssache C-348/20 P).
Ob das Urteil für die Nord Stream 2 AG mehr als symbolische Bedeutung hat, blieb zunächst unklar. Grund ist, dass das Unternehmen die gleichnamige Gaspipeline in absehbarer Zeit aus politischen Gründen nicht in Betrieb nehmen kann. Denn das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 wurde im Februar wegen des russischen Vorgehens im Ukraine-Konflikt von der Bundesregierung gestoppt.