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Pläne der Bundesnetzagentur: Höhere Rendite für Betreiber – Preiserhöhung für Verbraucher

Pläne der Bundesnetzagentur: Höhere Rendite für Betreiber – Preiserhöhung für Verbraucher

Quelle: www.globallookpress.com © www.imago-images.deSymbolbild

Wie Bundesnetzagenturchef Klaus Müller im Gespräch mit dem Handelsblatt bekannt gab, will er die Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber erhöhen. Damit räumt er den mehr als 800 Stromnetzbetreibern und rund 700 Gasnetzbetreibern höhere Renditen ein. Der Eigenkapitalzins für Neuinvestitionen steige im Jahr 2024 von 5,07 auf 7,09 Prozent, so Müller.

“Das ist ein Anstieg um 40 Prozent. Wir sind davon überzeugt, damit einen kräftigen Investitionsanreiz zu schaffen”, sagte er.

Die Netzbetreiber monierten seit geraumer Zeit, dass die ab 2024 geplanten Zinssätze die Zinsentwicklungen der letzten zwei Jahre nicht widerspiegelten. Nun kommt die Behörde den Forderungen der Betreiber nach.

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Der von der Netzagentur festgelegte Eigenkapitalzins ist für die Betreiber entscheidend, da durch diesen reguliert wird, welche Rendite die Unternehmen mit ihrem eingesetzten Kapital erwirtschaften dürfen. Beim Gas- und Stromnetz handelt es sich um natürliche Monopole, daher ist die Festlegung ein wesentliches Merkmal des staatlich regulierten Netzbetriebs. In der Theorie wacht die Bundesnetzagentur darüber, dass die Netzbetreiber ihre Monopolstellung nicht ausnutzen. Die Agentur begrenzt demnach etwa die Eigenkapitalrendite der Unternehmen und gibt Anreize zur Effizienz.

Den Plänen Müllers zufolge soll der höhere Eigenkapitalzins für Neuinvestitionen gelten, nicht jedoch für bestehende Netze. Nach Kenntnis der Netzagentur seien die bisherigen Investitionen “ordentlich durchfinanziert”, darum sei “der bereits festgelegte Zins für den Bestand nach unserer Überzeugung ausreichend”. Die Netzbetreiber müssen sich Investitionen von der Netzagentur genehmigen lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie nur tatsächlich notwendige Investitionen tätigen. Weiterhin wolle man durch Änderungen in der Zusammensetzung des Kapitalertragszinses dynamischer auf die Zinsentwicklung reagieren. Die bisherige starre Festlegung für fünf Jahre sei nicht sinnvoll, so Müller:

“Wir wollen uns vielmehr Jahr für Jahr die Zinsentwicklung anschauen und entsprechend agieren können.”

Für den Verbraucher wird die höhere Rendite der Netzbetreiber hingegen teuer: Die Höhe des Eigenkapitalzinses hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte. Je höher der Eigenkapitalzins ist, desto höher fallen die Netzentgelte aus, welche von den Verbrauchern als Teil der Strom- und Gasrechnung bezahlt werden müssen.

Müllers Amtsvorgänger Jochen Homann hatte den Eigenkapitalzins für Neuinvestitionen, der ab 2024 gelten soll, bereits im Jahr 2021 auf 5,07 Prozent festgelegt. Die Betreiber kritisierten in den vergangenen Monaten jedoch, dass der Wert angesichts der gestiegenen Zinsen aufgrund der Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) zu niedrig sei. Müller folgte nun den Forderungen der Betreiber, da sich das “Zins- und Investitionsumfeld in den vergangenen anderthalb Jahren verändert habe”.

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Die Stromnetzentgelte sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Grund dafür sind die massiven Investitionen in den Ausbau derselben. Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zahlen Stromverbraucher mittlerweile durchschnittlich 9,52 Cent je ‧Kilowattstunde für die Netznutzung. Im Jahr 2022 waren es noch 7,75 Cent. Die Netzentgelte variieren von Region zu Region, machen im Schnitt allerdings oft mehr als ein Fünftel der Stromrechnung aus. Eine Durchschnittsfamilie mit 3500 ‧Kilowattstunden Jahresverbrauch muss somit mit einem Netzentgelt in Höhe von 350 Euro pro Jahr rechnen. Bisher ist noch nicht abzusehen, wie sich der höhere Zins ab 2024 in den Stromrechnungen bemerkbar macht, von höheren Rechnungen kann jedoch ausgegangen werden.

Müller wehrte sich gegen die Kritik, dass er den Betreibern auf Kosten der Verbraucher überzogene Gewinne ermögliche. Zwar sei das Ziel der Bundesnetzagentur einerseits, “investitionsfreundliche Bedingungen” zu schaffen, man sei jedoch auch “Kostenwächter für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie für die Industrie”.

Tatsächlich muss die Bundesnetzagentur derzeit einen Spagat hinlegen: Dem Ziel, die Kosten für die Verbraucher zu senken, stehen die von der Ampel-Koalition forcierten Pläne zum Netzausbau gegenüber. Die Netzbetreiber müssen dafür Milliardenbeiträge in die Hand nehmen, was ihnen im derzeitigen System jedoch nur gelingt, wenn sie die Renditeerwartungen von Investoren erfüllen können.

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Bezüglich der Zinsen für Fremdkapital hatte die Netzagentur bereits Änderungen auf den Weg gebracht, Müller will seine Pläne zum Eigenkapitalzins nun ebenfalls zur Konsultation stellen. Beim Konsultationsverfahren sollen beteiligte Unternehmen und Verbände in den nächsten Wochen Gelegenheit bekommen, ihre Vorschläge einzubringen. Bei dem Verfahren scheint es sich allerdings eher um eine Showveranstaltung zu handeln, da die Behörde die Vorschläge nicht beachten muss und bei der Festlegung der Kapitalzinsen bereits eine große Autonomie besitzt. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom September 2021 soll das Selbstbestimmungsrecht der Behörde nochmals ausgeweitet werden.

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Umsetzung des Urteils bereits verabschiedet, im Herbst soll es vom Bundestag beschlossen werden.

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