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Rechtsbeugung im Hause Baerbock? Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Visa-Affäre

Rechtsbeugung im Hause Baerbock? Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Visa-Affäre

Quelle: Gettyimages.ru © Annette RiedlNoch gut gelaunt: Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne)

Ende April titelte die Bild berichtend: “‘Falscher Pass hin oder her’ – Visa-Skandal im Auswärtigen Amt. Ministerium akzeptiert gefälschtes Papier”. Zuständige Mitarbeiter aus Annalena Baerbocks Behörde hatten der deutschen Botschaft in Islamabad die Weisung erteilt, “einem angeblichen Afghanen trotz gefälschtem Pass und ungeklärter Identität die Einreise zu ermöglichen”, so Business Insider (BI) das Ereignis zusammenfassend. Rund sechs Wochen später ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Berlin, die der Webseite diesbezügliche Hinweise bestätigte.

Obwohl die beteiligten Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Islamabad (Pakistan) ihr Unverständnis gegenüber der Vorgabe äußerten, beharrte demnach im weit entfernten Berlin ein “hochrangiger Beamter” darauf, Baerbocks Referatsleiter für Visumrecht im Auswärtigen Amt, dass gegen einen ordnungsgemäßen Ablauf verstoßen wird. Dieser hätte zur Folge gehabt, dass kein Visum an den Afghanen ausgestellt wird. Der BI-Artikel ergänzt:

“Zudem hatten sie – die Mitarbeiter in der Botschaft – erhebliche Zweifel an der vorgetragenen Geschichte des Antragstellers geäußert.”

Das ebenfalls an den Recherchen beteiligte Magazin Cicero berichtete schon im Februar über den irritierenden Vorgang. In dem Artikel heißt es:

“Das Auswärtige Amt will auf Biegen und Brechen einen vermeintlichen Afghanen nach Deutschland holen, obwohl seine Identität ungeklärt ist und er einen gefälschten Pass vorgelegt hat. In Behörden und dem Bundestag schlägt der Fall hohe Wellen – Annalena Baerbocks Ministerium stößt auf zunehmenden Argwohn.”

Visa für falsche Pässe oder: Frau Baerbock und das Recht

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Es hätte dann “eine Privatperson” final Anzeige gegen unbenannte Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes erstattet. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht daher einen Anfangsverdacht begründet und hat nun laut BI-Artikel “unter dem Aktenzeichen 235 UJs 848/23 Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung eingeleitet”. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft ergänzte zum aktuellen juristischen Stand:

“Ob sich der Anfangsverdacht jedoch erhärtet und wenn ja, sich gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes begründen lässt, wird derzeit geprüft.”

Der Afghane, der im Ermittlungsverfahren eine Rolle spielt, hatte versucht, die Mitarbeiter in Pakistan hinsichtlich seiner Biografie davon zu überzeugen, dass er angeblich 14-jährig sei. Er wäre demnach “aus Afghanistan ins benachbarte Pakistan geflohen und lebe verwahrlost auf der Straße. Er leide an einer Augenverletzung, Bombensplitter hätten ihn dort getroffen”. Krönend hatte der junge Mann dann versucht, “die Gebühren für den Antrag mit Falschgeld zu bezahlen”. Die Mitarbeiter vor Ort hatten nach dem Erstgespräch einen anderen Eindruck:

“Laut den Botschaftsmitarbeitern sei Mohammad G. mutmaßlich eher 20 als 14 Jahre alt. Er soll keine Schussverletzung haben, nicht obdachlos sein und nicht aus Afghanistan, sondern aus Pakistan kommen. Zudem sei zweifelhaft, ob er wirklich der Bruder der Referenzperson ist. Und Mohammad G. legte den Beamten einen gefälschten Pass vor.”

Diese Vermutungen beeindruckten jedoch die Kollegen aus Berlin wenig, also gar nicht. Es erfolgte die nun juristisch zu klärende Ansage: “Beide Augen zudrücken”. Der BI-Artikel fasst zusammen:

“Das Visa-Referat des Auswärtigen Amtes erteilte seiner Auslandsvertretung in Pakistan die förmliche Weisung, Mohammad G. die Einreiseerlaubnis nach Deutschland zu erteilen, “falscher Pass hin oder her”, so der Leiter des Referats für Visumrecht in einer internen E-Mail.”

Die Botschaft in Pakistan riet final dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Berlin “in einer internen Stellungnahme ‘nachdrücklich’ davon ab”, entsprechende Papiere zu Verfügung zustellen. “Der Antragsteller hat die Botschaft vorsätzlich getäuscht”, heißt es in der Stellungnahme, die Business Insider vorliegt. Der Antrag wurde zumindest mittlerweile abgelehnt.

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