Quelle: Gettyimages.ru © picture alliance / Kontributor Jens Maier am 11. April 2021 auf dem Weg zum Landesparteitag der AfD
Das Richterdienstgericht in Leipzig hat am Freitag entschieden, dem ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier mit sofortiger Wirkung vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Damit entsprach das Gericht dem Antrag des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 11. Februar 2022. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel vorgesehen.
Laut der vom Internetdienst des Freistaates Sachsen veröffentlichten Pressemitteilung folgte das Gericht im Wesentlichen der Einschätzung des Ministeriums, wonach Maier in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde. Dieser Auffassung habe das Dienstgericht Maiers Aktivitäten im Zusammenhang mit dem aufgelösten “Flügel” der AfD und Erkenntnisse aus dem sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 zugrunde gelegt.
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Die Wahrnehmung des Richters als Rechtsextremist würde nach Auffassung des Richterdienstgerichts zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege führen. Es sah zudem Befürchtungen des Justizministeriums als “bestätigt” an, dass Maier sein Amt als “AfD-Richter” führen und sich damit nicht mehr dem gesetzlichen Leitbild eines unabhängigen und objektiven Richters verpflichtet fühlen könnte. Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er “voraussichtlich nicht die Gewähr bietet, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch, uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen”, heißt es in der Pressemitteilung.
Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung, die bis zur Rechtskraft eines künftigen Urteils in der Hauptsache gelten wird, wobei das Richterdienstgericht durch die Übernahme aller Argumente des Justizministeriums schon andeutet, wie es in der Hauptsache zu entscheiden beabsichtigt.
Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) freut sich über den Suspendierungsbeschluss:
“Mit dieser Entscheidung wird unserem Antrag stattgegeben, Jens Maier zum Schutz der Rechtspflege vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen, bis eine Entscheidung in der Hauptsache vorliegt. Die Entscheidung hat bundesweit eine Signalwirkung. Verfassungsfeinde werden im Justizdienst nicht geduldet. (…) Ich bin erleichtert, dass das Richterdienstgericht mit dieser Entscheidung sicherstellt, dass Jens Maier ab sofort bis zu einer Entscheidung über seine Versetzung in den Ruhestand keinen rechtsprechenden Tätigkeiten nachkommen kann.”
Der frühere Bundestagsabgeordnete der AfD war zum 14. März 2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen worden, um seinen gesetzlichen Rückkehranspruch aus dem Abgeordnetengesetz zu erfüllen. Gleichzeitig reichte das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zwei Anträge beim Richterdienstgericht in Leipzig ein. Die Anträge des sächsischen Ministeriums wurden auf die §§ 31 und 35 des Deutschen Richtergesetzes gestützt und zielen auf seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ab. Derartige Verfahren sind sehr selten. Bundesweit sind in den juristischen Datenbanken lediglich zwei Fälle recherchierbar, in denen Richter “zum Schutz der Rechtspflege” in den Ruhestand versetzt wurden.
Der 1962 geborene Maier studierte Jura in Tübingen und lebt seit 1991 in Dresden. Ab 1997 war er in der sächsischen Justiz tätig, zuletzt als Richter am Landgericht Dresden. 2013 trat Maier der AfD bei und zog 2017 für sie in den Deutschen Bundestag ein. Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag beantragte er seine Rückkehr in den Staatsdienst, worüber seitdem bundesweit kontrovers debattiert wird.
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