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Anklage gegen Attentäter auf Wohngebäude russischer Journalisten in Berlin erhoben

Anklage gegen Attentäter auf Wohngebäude russischer Journalisten in Berlin erhoben

Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Sascha SteinachSymbolbild

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Russen erhoben, der am 6. Mai 2022 einen Sprengstoff- und Brandanschlag auf ein Wohngebäude in Berlin-Steglitz verübt haben soll. Dies bestätigte die Behörde in einer Pressemitteilung am Montag. In dem Gebäude, dessen Eigentümer der russische Staat ist, wohnen Journalisten unter anderem der Mediengruppe “Rossija Sewodnja” und der Nachrichtenagentur RIA Nowosti.

Der Brandsatz wurde von einer Bewohnerin entdeckt, die auch dessen Wurf gesehen haben will. Die herbeigerufene Polizei entdeckte neben dem Brandsatz auch Sprengstoff, den der Brandsatz offensichtlich zur Explosion bringen sollte. Die Ermittler sprachen später von einer “unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung”, die sie am Tatort festgestellt hätten.

Angriff auf russische Journalisten in Berlin – Doch deutschen Medien ist das kaum eine Zeile wert

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Bei dem Tatverdächtigen soll es sich laut Ermittlungen der Tagesschau und anderer deutscher Medien um den 55-jährigen Dimitri B. handeln, einen russischen Staatsangehörigen, der seit den 1990er Jahren in Deutschland lebt. Er soll auch Gründer und Vorsitzender eines Vereins mit dem Namen “UnKremlin e.V.” sein. Die Internetseite des Vereins enthält zwar Daten für Spenden, aber kein funktionierendes Impressum. Offenbar besteht der einzige Lebenssinn dieses Mannes darin, gegen seine ehemalige Heimat und deren Regierung zu protestieren, unabhängig von einem aktuellen Anlass. 

B. wird nun vor dem Landgericht Berlin wegen eines versuchten Tötungsdelikts und versuchter schwerer Brandstiftung angeklagt. Die Anklage stützt sich laut Recherchen der Tagesschau und weiterer deutscher Medien auf eine Kette von Indizien: So soll B.s Handy wie auch die SIM-Karte seines Autos mittels einer Funkzellenauswertung mehrfach in der Nähe des Tatorts festgestellt worden sein. 

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Sprengvorrichtung im April im RIA-Nowosti-Wohnhaus platziert wurde. Daran sollen auch DNA-Spuren von B. nachgewiesen worden sein. Auch Material, das zum Bau des Sprengsatzes verwendet wurde, sollen die Ermittler bei einer Durchsuchung in der Wohnung von B. sichergestellt haben.

Dem Beschuldigten werden laut Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft darüber hinaus weitere Taten – u.a. die betrügerische Erlangung von Corona-Beihilfen sowie die Manipulation einer Gas‑ und einer Stromleitung in seiner Mietwohnung – vorgeworfen.

B., der seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft ist, bestreitet laut seinem Anwalt die Vorwürfe. Er habe sein Handy und sein Auto ukrainischen Flüchtlingen überlassen. Er sehe sich als Opfer einer “russischen Geheimdienstoperation”. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft teilt hierzu mit, die umfangreichen Ermittlungen hätten dafür keine Anhaltspunkte erbracht.

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