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Überflüssige Corona-Masken: Entsorgung wird rund 7 Millionen Euro kosten

Überflüssige Corona-Masken: Entsorgung wird rund 7 Millionen Euro kosten

Quelle: www.globallookpress.com © picture alliance / Britta PedersenDer vormalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) präsentiert im Jahr 2020 die erste Charge seines Masken-Bestellrausches.

Die Corona-Pandemie inklusive der dazugehörigen Gesellschaftskrise gilt medial-politisch mehrheitlich als beendet. Zu dem Gesamtbild, im Rahmen einer dringend benötigten Aufarbeitung, gehören aktuell nicht nur die teils fatalen Fehleinschätzungen hinsichtlich maßnahmenpolitischer Forderungen an die Menschen, sondern auch der leichtfertige Umgang mit Steuergeldern. Der nachweisliche Bestellrausch zu Beginn der Corona-Krise, mit ausufernden Größenordnungen im Bereich von Medizinprodukten sowie medizinischer Verbrauchs- und Versorgungsgüter, belastet nun erneut die Steuerzahler. Nach Schätzungen müssen bis zu 1 Milliarde ungenutzte und abgelaufene Corona-Masken vernichtet werden. Eingeplant sind seitens des verantwortlichen Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dafür knapp 7 Millionen Euro.

Die dem Springer-Verlag zugehörige Welt-Zeitung erfuhr durch eine Anfrage beim BMG von der diesbezüglichen offiziellen Ausschreibung. Diese trägt den Titel: “Energetische Verwertung medizinischer Verbrauchs- und Versorgungsgüter”. Gemeint ist damit die Vernichtung entsprechender Abfälle als Ersatzbrennstoffe. Die Ausschreibung startete am 2. Mai und endete am 31. Mai.

Der lange Schatten der Corona-Regeln

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Aktuell ist demnach “die Vernichtung von 755 Millionen Masken geplant.” In der Listung werden dabei “660 Millionen zertifizierte OP-Masken und rund 95 Millionen zertifizierte FFP2-Masken” unterschieden. Die Bestellungen erfolgten zu Beginn des Jahres 2020 unter dem vormaligen BMG-Chef Jens Spahn (CDU).

Ein BMG-Sprecher bestätigte gegenüber der Zeitung, dass in Deutschland zuvor bereits “rund zwei Millionen OP-Masken sowie rund eine Million PfH (FFP2 ähnliche Produkte) energetisch verwertet”, also verbrannt wurden. Unter dem amtierenden Minister Lauterbach erfolgte nun die nächste dringend benötigte Auftragsvergabe. “Geschätzter Auftragswert ohne Mehrwertsteuer” laut Auschreibung: “6.999.085,00 Euro”. Die Warenbestände verteilen sich laut Beschreibung auf sieben externe BMG-Lager.

In der Beschreibung des zu erwartenden Auftragszieles für den erfolgreichen Bewerber heißt es in der Ausschreibungssuche:

“Bei den Gegenständen handelt es sich zu ca. 90 Prozent um Masken (Mund-Nasen-Schutz und partikelfiltrierende Halbmasken) und zu ca. 10 Prozent um andere persönliche Schutzausrüstung wie bspw. Einmalhandschuhe, OP-Schutzkittel und OP-Hauben. Die zu verwertenden Gegenstände lagern in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern auf Paletten. Die Verpackungseinheiten (Karton) sind auf den Paletten mit Folie fixiert.”

Das auserkorene Unternehmen akzeptiert dabei die Bedingung, dass der Vertrag sich “automatisch um jeweils 12 Monate verlängert, wenn keine Kündigung 6 Monate vor dem Vertragsende erfolgt. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung spätestens zum 31.05.2026.” Laut Welt-Recherchen liegen wohl noch erhebliche ungenannte Bedarfsmengen in den angemieteten BMG-Lagern. So heißt es in dem Artikel:

“Bei circa 90 Prozent der Produkte handelt es sich um Masken, das zu vernichtende Gewicht – laut Welt-Berechnungen – beträgt demnach um die 27.558 Tonnen, sofern die Unternehmen dem Höchstauftragswert nachkommen.
Rechnet man sehr großzügig, dass eine Maske inklusive Verpackung im Schnitt zehn Gramm wiegt, kommt man so auf ungefähr 2,7 Milliarden Masken, die verbrannt werden sollen – und nicht nur 755 Millionen.”

Auf diesen Widerspruch angesprochen, teilte das BMG der Redaktion lediglich mit, “man plane ‘zunächst die Beauftragung und Nutzung der minimal ausgeschriebenen Mengen’, also 6.351 Tonnen.” Laut einer Welt-Anfrage vernichten die einzelnen Bundesländer mittlerweile ebenfalls aus gleichlautenden Gründen separat ihre Maskenbestände. So geschehen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Weitere Bundesländer “planen eine Vernichtung in der nahen Zukunft.”

Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, kritisiert zu der jetzt bekanntgewordenen Ausschreibung, dass es “absehbar gewesen sei, dass die Masken nach Ende der Maskenpflicht in vielen Bereichen nicht mehr verwendet werden.” Es stelle sich daher die Frage, warum Minister Lauterbach “sich nicht rechtzeitig um eine alternative Lösung gekümmert und die Masken etwa in großem Umfang an Arztpraxen, Krankenhäuser oder Behinderteneinrichtungen übergeben hat.”

Neben den nun anstehenden Entsorgungskosten auf dem Rücken der Steuerzahler investierte das Bundesgesundheitsministerium “je nach Beschaffungsweg Anfang 2020 im Durchschnitt 2,31 Euro pro FFP2- oder FFP3-Maske und 0,27 Euro für jede OP-Maske”, so die Auflistung im Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Juni 2021. Der Gesamtwert der erfolgten Lieferungen an die Länder und Kommunen bis Juni 2020 belief sich dabei auf eine Höhe von “392.794.695,17 Euro”.

Karsten Klein, FDP-Obmann im Haushaltsausschuss, kommentierte gegenüber der Welt:

“Die teure Überbeschaffung unter dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist außer Kontrolle geraten. Es sind Fehler begangen worden, die sich nicht wiederholen dürfen.”

Konsequenzen oder eine juristische Aufarbeitung zu dem Handeln von Jens Spahn und Karl Lauterbach blieben bis dato nachweislich aus. Im Januar 2023 titelte die Bild-Zeitung:

“Streit um Masken-Deals: Ministerium zahlt 42 Millionen Euro für Anwälte.”

Diese Streitigkeiten bezogen sich jedoch alleinig auf juristische Auseinandersetzungen des BMG mit unzufriedenen Händlern und Zulieferern der jetzt zu entsorgenden Masken.

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