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Vorreiter Kanada: Rigorose Sprechverbote bedrohen die Grundlagen der Zivilisation

Vorreiter Kanada: Rigorose Sprechverbote bedrohen die Grundlagen der Zivilisation

Quelle: www.globallookpress.com © Spencer ColbyJustin Trudeau, Ministerpräsident Kanadas

Von Dagmar Henn

Gerade kann man in Deutschland die nächste Runde der Kampagne gegen “Hassrede” beobachten, diesmal in Gestalt der Behauptung, Politiker der regierenden Parteien seien besonders von gewalttätigen Übergriffen bedroht (im Gegensatz zur vorhandenen Statistik über derartige Übergriffe) und der Grund dafür sei darin zu suchen, dass “Hassrede” gegen eben diese Politiker möglich sei.

Das Echo der Gewalt: Gewalt der Herrschaft – gegen die Herrschaft

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Nun mag man sich gewiss fragen, wofür es denn gegen Personen wie beispielsweise den “grünen” Wirtschaftsminister Robert Habeck des Hasses bedürfe, wenn schon die Erwähnung der Tatsache ausreichen müsste, dass es sich um einen seinem Land gegenüber feindselig eingestellten, auffällig inkompetenten, ideologiegeleiteten und kriegslüsternen Politiker handelt. Und natürlich liegt es nahe, die von Personen eben dieses Niveaus betriebene Verengung des Sagbaren als eine Art der Selbstverteidigung zu sehen: Wer keine Erwiderung auf Kritik bieten kann, kann immer noch die Kritik selbst verbieten.

Was selbstverständlich außerdem auffällt, ist die zunehmende Durchlöcherung der Grenze zwischen Wort und Tat, die Schaffung von reinen Gesinnungsstraftatbeständen, wie sie in dieser Form eigentlich nur während des Hitlerfaschismus üblich waren – man denke etwa an die Flugblätter der Geschwister Scholl. Worte rechtlich so zu behandeln, als seien sie Handlungen, bedrängt nicht nur die Meinungsfreiheit.

In den letzten Jahren wurde es nicht nur in Deutschland, sondern in unterschiedlichen Abstufungen im gesamten Westen üblich, Äußerungen in sozialen Netzwerken zur Grundlage von Strafverfahren zu machen und Symbole zu inkriminieren. Bis dahin, dass vor wenigen Tagen zum Tag des Sieges im Sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow nicht nur die sowjetische Fahne verboten war, sondern selbst ihre Abbildung auf einer Fotografie in Schwarz-Weiß. Exemplare der Tageszeitung Junge Welt, die das weltbekannte Foto vom Hissen der sowjetischen Fahne auf dem Berliner Reichstag auf der Titelseite zeigten, wurden dort von der Polizei beschlagnahmt, was eine neue Qualität darstellt, weil es sich dabei nicht um ein Symbol, sondern nur um ein Abbild eines Symbols in einem genau kenntlich gemachten historischen Zusammenhang handelte.

Aber alle Überlegungen, die auf eine Verteidigung der bedrohten Meinungsfreiheit zielen, erfassen noch nicht den Kern dieser Entwicklungen. Und es ist fraglich, ob diejenigen, die sie politisch vorantreiben, sie erfassen. Tatsächlich bedroht diese Entwicklung weit mehr als nur verfassungsmäßig garantierte Rechte. Das lässt sich erschließen, wenn man einen Blick auf einen aktuellen Gesetzentwurf in Kanada wirft.

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Dieses Gesetz, bekannt unter dem Kürzel Bill C-63, befindet sich in Kanada im Gesetzgebungsverfahren und hat die erste Lesung bereits am 26. Februar absolviert. Ich habe den Link zu diesem Entwurf auf der Seite des kanadischen Parlaments eingefügt, weil es mehrere Regelungen in diesem Gesetz gibt, die absolut unglaubwürdig klingen, wenn man sie nicht selbst nachlesen kann.

Aber in diesem Zusammenhang sollte man nicht vergessen, dass Kanada in manchen Punkten ein Versuchslabor zu sein scheint. Die Reaktion auf Corona-Proteste war dort besonders rigide, und Kanada ist auch das Land, in dem tatsächlich ein medizinisch assistierter Suizid als Lösung für Armutsprobleme propagiert wird. Gleichzeitig ist Kanada sehr tief in das Projekt der Kiewer Ukraine involviert, was sich im vergangenen Jahr in Gestalt der öffentlichen Würdigung eines noch lebenden SS-Mitglieds manifestierte. Es fällt also nicht plötzlich vom Himmel, wenn die Regierung des Premierministers Justin Trudeau Gesetze beschließen lassen will, die geronnener woker Extremismus sind.

Angeblich soll dieses Gesetz Kinder schützen. Aber es enthält unter anderem in seinem strafrechtlichen Teil unter Ziffer 318 Folgendes:

“Jede Person, die Genozid rechtfertigt oder befürwortet, macht sich einer Straftat schuldig und kann lebenslänglich inhaftiert werden.”

Dabei sollte man nicht an der falschen Stelle jubeln. Denn zum einen ist auch die regierungsamtliche kanadische Definition von Genozid so irreal wie die deutsche. Denn dies würde keinesfalls Anhänger der israelischen Politik treffen, die Palästinenser zu Tieren erklären, ebenso wenig ukrainische Nazis. Es würde aber sehr wohl beispielsweise jene treffen, die der Erzählung vom angeblichen “Holodomor” in der Ukraine widersprechen oder die ihre Meinung äußern, der palästinensische Widerstand sei legitim. Nachdem sich Kanada gelegentlich auch gerne gegen China in Stellung brachte, dürfte dann vermutlich übrigens auch derjenige unter diesen Paragrafen fallen, wer die chinesische Politik in Xinjiang gutheißt.

Aber selbst wenn dem nicht so wäre, selbst wenn sich diese Regelung nur gegen Personen richtete, die tatsächlich den Holocaust leugnen, stellt sich die Frage: Lebenslänglich? Für Worte? Wie soll man dann jene bestrafen, die Mittäter bei einem Genozid waren oder Beihilfe geleistet haben? Der Mensch hat nur ein Leben, und jede Strafzumessung muss diese Tatsache berücksichtigen, und da ist eben dieser Unterschied zwischen Reden und Tun, zwischen Wort und Tat, der ein derartiges Maß grundsätzlich verbieten sollte.

Dann gibt es noch Ziffer 320.1001:

“Jeder, der eine Straftat nach diesem Gesetz oder einem anderen Gesetz des Parlaments begeht, ist, wenn die Begehung der Straftat durch Hass auf Grundlage der Rasse, Nationalität, Ethnizität, Sprache, Geschlecht, Alter, geistiger oder körperlicher Behinderung, sexueller Orientierung oder Genderidentität und -ausdruck beruht, einer Straftat schuldig und kann lebenslang inhaftiert werden.”

Ja, das steht da wirklich. Ohne jede Begrenzung auf wirklich schwere Straftaten. Und auch hier finden wir eine merkwürdige Umkehrung. Traditionell war es so, dass Gewalttaten bis hin zum Mord unter Einfluss extremer Gefühle (und auch Hass ist eine extreme Emotion, wenn wir einmal so tun, es ginge darum) eher zu mildernden Umständen führten, während die kühle Berechnung, beispielsweise zur Erlangung materieller Vorteile, als besonders verwerflich galt.

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Nun, man kann nicht an einer Stelle die Kriterien verschieben, ohne sie an anderer Stelle zu beeinflussen. Unter diesen Voraussetzungen, wie sie dieser kanadische Gesetzentwurf schafft, wird letztlich der Mord aus Berechnung zur weniger schweren Tat, während all das, was als “Hass” klassifiziert wird, die Strafe gleich maximal erhöht.

Wie verrückt diese Definitionen mittlerweile sind, kann man regelmäßig erleben, wenn es schon eine Straftat ist, einen Mann mit Perücke und Rock einen Mann zu nennen. Wie irreal das ist, bestätigt sich immer wieder dadurch, dass völlig menschengemachte, gesellschaftlich bedingte Eigenschaften wie Armut und Reichtum mitnichten dem Willen unterliegen, es also nicht möglich ist, “transreich” zu sein und entsprechende Forderungen zu stellen. Auch eine bestimmte Staatsangehörigkeit ist selbst im Wertewesten kein Gegenstand des freien Willens.

Aber wir sind immer noch nicht am Kern angelangt. Dafür müssen wir etwas anderes tun und darüber nachdenken, welche langfristigen Folgen ein derartiges Umjustieren des gesamten Konzepts von Straftaten hat. Klar ist, es ergibt sich kurzfristig eine massive Einschüchterung, denn ehe man sich eine derartige Strafdrohung einfängt, sagt man lieber gar nichts mehr. Das bedeutet natürlich, dass sich jede Art zwischenmenschlicher Kommunikation in einen Eiertanz verwandelt, in eine Situation, in der jedes Wort abgewogen und kontrolliert werden muss, und das ist ein Zustand, in dem sich Deutschland jetzt bereits befindet.

Lage unklar, aber AfD hat Schuld – Demonstration in Berlin nach Angriff auf SPD-Politiker in Dresden

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Wenn man die psychologische Wirkung betrachtet, ist diese ganze Entwicklung absolut ungeeignet, um die verkündeten Ziele zu erreichen. Jeder Psychologe wird sagen, dass ausgesprochene Gefühle wesentlich besser bearbeitet werden können als unausgesprochene, und dass Sprechverbote außerdem verhindern, dass sich Positionen durch die Kommunikation mit anderen verändern. Das ist auch kein Geheimwissen. Es ist eher verblüffend, dass diese banale Kenntnis verschwunden zu sein scheint, und man gerät in Versuchung anzunehmen, das Ziel dieses ganzen “Kampfes gegen den Hass” sei vielmehr eine Verschärfung gesellschaftlicher Nebenkonflikte.

Gehen wir einmal davon aus, so etwas wie dieses kanadische Gesetz sei bereits etabliert. Dadurch ergibt sich eine paradoxe Grenzverschiebung. In Wirklichkeit ist es nur zu einem geringen Teil die Furcht vor Strafe, die Menschen davon abhält, etwas zu tun, das sie selbst für verwerflich halten. Weitaus mehr wirken die eigenen inneren Maßstäbe. Die allerdings haben viel mehr mit dem zu tun, was im eigenen Leben als gut oder schädlich erfahren wird.

Wenn man ein Modell sucht, mit dem man diese Strafverschärfungen vergleichen könnte, bietet sich das England des 18. Jahrhundert an – ein Land, dessen in großen Zahlen vertriebene Landbevölkerung sich weitgehend mit illegalen Tätigkeiten über Wasser hielt, sei es Straßenraub, sei es Prostitution (die englische Literatur der Zeit ist voll davon). Eine wie auch immer geartete ökonomische Perspektive entstand erst mit der industriellen Revolution. Wer die Lebensverhältnisse dieser Zeit genauer kennen will, kann die Fußnoten im ersten Band des Kapitals von Marx lesen, im Abschnitt über ursprüngliche Akkumulation.

Die Regierung reagierte jedenfalls auf diese sozial ausgelöste Welle der Gewalt mit drakonischen Strafen. Für den Diebstahl von Brot wurde die Todesstrafe verhängt, oder die Deportation nach Australien. Was bedeutete das nun für jene Personen, die zum Überleben nicht anders konnten als Brot zu stehlen? Die Schwelle zur Anwendung maximaler Gewalt sank.

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Wenn der Diebstahl von Brot und der Raubmord die gleichen Folgen haben, dann ergibt es wenig Sinn, sich mit dem Diebstahl von Brot aufzuhalten. Weder die drakonischen Strafen noch die Arbeitshäuser, in denen die ehemals relativ freie Landbevölkerung zur Arbeit auf Kommando gezwungen wurde, lösten das Problem tatsächlich. In Wirklichkeit war das zum einen schlicht die Zeit – die zweite und dritte Generation hatte keine eigene Erinnerung mehr an diese relative Freiheit – und vor allem die Tatsache, dass es mit der entstehenden Industrie eine zumindest ansatzweise stabile Perspektive gab.

Nun, das Schreiben eines Meinungsbeitrags beispielsweise auf Facebook, das dann nach diesem kanadischen Gesetz ein Verfahren auslösen könnte, das eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich zieht, liegt natürlich weniger nah an einem persönlichen Einsatz von Gewalt wie der Diebstahl von Brot. Aber wenn die Konsequenzen derart drakonisch sind, was sollte davon abhalten, sich etwa einer Festnahme mit allen Mitteln zu entziehen? Oder auf die Äußerung einer Meinung zu verzichten und stattdessen zum Handeln überzugehen?

Es ist schon eigenartig, wie eine Gesellschaft, in der man nach wie vor Kinder davon zu überzeugen sucht, Konflikte mit Worten auszutragen und nicht körperlich, so sehr die zivilisatorische Bedeutung dieser Schwelle vergessen hat – immer vorausgesetzt, es handelt sich bei all dem tatsächlich um ein Versehen. Gefühlen wie Zorn, Wut, Enttäuschung, Demütigung mit dem Mittel der Sprache zu begegnen ist das Mittel, das relative Verschwinden unmittelbarer physischer Gewalt aus dem gesellschaftlichen Alltag zu ermöglichen. Das geschieht nicht durch die Aufforderung, “hübsche” Worte zu verwenden. Denn die wirkliche Alternative heißt nach wie vor nicht “hübsche oder hässliche Worte”, sondern “Worte oder Faust”, sofern sich Letzteres nicht durch technische “Hilfsmittel” (auch als Waffen bekannt) erweitert.

Sprechverbote ändern nichts an der Wirklichkeit, und sie lassen weder die Emotionen noch die Erfahrungen verschwinden, die hinter dem Gesprochenen stehen. Den viktorianischen Sprechverboten könnte man noch unterstellen, eine praktische Funktion erfüllt zu haben, denn in dem oberen Bürgertum, für das sie galten, entstanden so verklemmte, aber moralisch überhebliche Kolonialbeamte, die die aufgestaute Gewalt desto leichter an den Angehörigen der Kolonialvölker auslebten, was für das britische Weltreich nützlich war. Aber was sollen Sprechverbote, denen die gesamte Gesellschaft unterworfen wird?

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Interessanterweise ist selbst die Funktion, Kommunikation zwischen “Abweichlern” zu unterbinden, nur vorübergehend wirksam. Sicherlich steigt erst einmal das Misstrauen, die Menschen werden extrem vorsichtig, worüber sie mit wem sprechen. Aber je tiefer die Schwelle gelegt wird – und der kanadische Gesetzentwurf ermöglicht ja selbst für “Markus Ganserer ist ein Mann” schon Höchststrafen – desto leichter wird es wieder, innerhalb einer Gruppe das Vertrauen herzustellen. Denn sobald in einer fiktiven Gruppe jeder “Markus Ganserer ist ein Mann” gesagt hat, wären alle gleichermaßen Verbrecher.

Die Trennung zwischen Wort und Tat zu schwächen, wie dies schon seit Jahren geschieht, stellt die bürgerlichen Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit infrage. Aber diese Trennung nicht nur aufzuheben, sondern die Wertungen geradezu umzukehren, wie das in diesem kanadischen Gesetz geschieht, greift die Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens an. Bezogen auf den verkündeten Zweck ist es etwa so sinnvoll wie Waffenverbotsschilder in Bahnhöfen, aber die Nebenwirkung ergänzt die atomisierende Wirkung der Hyperindividualisierung noch um eine Rückkehr der individuellen Gewalt. In letzter Konsequenz (und hier rede ich von zumindest mehreren Jahren) wird damit einem staatlichen Gewaltmonopol jede Grundlage entzogen.

Sobald das Sprechen, das Äußern auch eines missliebigen Gefühls nicht mehr an die Stelle des ursprünglichen emotionalen Impulses treten kann, tritt eben dieser ursprüngliche Impuls wieder hervor. Als hätte man vergessen, dass jener erzieherische Schritt, der die körperliche Auseinandersetzung Regeln unterwirft und versucht, die Möglichkeit einer verbalen Klärung zu etablieren, keineswegs eine private Vorliebe ist, sondern vielmehr die Voraussetzung dafür, dass ein menschliches Zusammenleben oberhalb einer bestimmten Dichte und Menge überhaupt möglich ist.

Dabei sollte man nicht vergessen, dass dazu noch eine schwindende emotionale Selbstkontrolle kommt. Wenn berichtet wird, dass ein Robert Habeck zu cholerischen Ausbrüchen neigt, dann passt das zu seiner auch sonst erkennbaren Unreife. Wirkliche Kontrolle im Umgang mit stärkeren Emotionen erlangt man nur durch Einsicht, durch ein tatsächliches Begreifen menschlicher Gleichheit, nicht durch Verbote.

Wie weit nicht nur die Maßstäbe dafür, sondern sogar die Wahrnehmung der Fragestellung zivilisatorischer Einhegung von Gewalt verloren gegangen sind, zeigte sich gerade im Umgang der politischen Eliten in Berlin mit den historischen Daten 8. und 9. Mai. Während die Orgie der Gewalt, die Israel gerade im Gazastreifen begeht – nämlich eine dutzendfache Überschreitung selbst des Mottos “Auge um Auge, Zahn um Zahn” –, als “Selbstverteidigung” verharmlost wird, denkt niemand darüber nach, was das für Deutschland 1945 bedeutet hätte, wäre Derartiges für die Rote Armee akzeptabel gewesen. Bei 27 Millionen getöteten Sowjetbürgern wäre dann kein einziger Deutscher übriggeblieben. Keiner. Niemand. Kein Haus, keine Stadt, kein Acker.

Doch wenn selbst angesichts dieser Extremfälle, die die Frage der nötigen Grenzen menschlichen Verhaltens gewissermaßen im Großformat demonstrieren, die Wahrnehmung versagt, wie soll dann noch in den kleineren, schwerer wahrzunehmenden Momenten diese Grenze erhalten bleiben können?

Wenn in einer Kultur, die egozentrische Gier als Ideal setzt und die weit überwiegende Mehrheit – wenn überhaupt – mit flüchtigen Befriedigungen abspeist, schon die Artikulierung kollektiver Interessen untersagt und unterbunden wird, dann verwandelt sich auch das, was die Triebkraft einer positiven Entwicklung sein könnte, in ungeregelte, unkontrollierbare Gewalt. Es geht schon gar nicht mehr darum, die Demokratie vor ihren selbsternannten “Rettern” zu retten, es geht bereits darum, die Grundlagen von menschlicher, humaner Gesellschaft selbst zu bewahren.

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