Ausland

Wegen Datenschutz: Google-Login-Button verschwindet von russischen Webseiten

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Quelle: Legion-media.ru © Omar Marques / SOPA Images/Sipa(Symbolbild)

Wie die Nachrichtenagentur RIA Nowosti unter Bezugnahme auf Abgeordnete der Staatsduma berichtet, werden ab dem 1. Dezember die Schaltflächen zur Anmeldung mit Google- oder Apple-ID-Konten von russischen Webseiten verschwinden. Dies wird im Rahmen der Umsetzung von Änderungen laut dem “Gesetz über Informationen, Informationstechnologien und Informationsschutz” geschehen. Somit wird die Autorisierung auf russischen Webseiten und Apps nur noch über eine Handynummer, über ein Konto im staatlichen Autorisierungssystem Gosuslugi oder über jeden anderen Dienst möglich sein, der vollständig oder zumindest zu 50 Prozent von russischen Betreibern kontrolliert wird.

Whistleblower (Folge 2): Die Manipulation von Googles Algorithmen

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Wie Anton Gorelkin, ein Abgeordneter der Staatsduma, in einem Gespräch mit RIA Nowosti anmerkte, sollen die neuen Anforderungen die Sicherheit der persönlichen Daten russischer Bürger stärken und die Risiken bei der Eingliederung von Diensten aus unfreundlichen Ländern in russische Systeme verringern.

Den Gesetzesänderungen zufolge haben russische Internetdienste und IT-Unternehmen, die derzeit eigene Autorisierungssysteme verwenden, eine Übergangsfrist bis Anfang des Jahres 2025, in deren Rahmen sie weiterhin ihre eigenen Anmeldesysteme nutzen können.

Gorelkin wies gesondert darauf hin, dass die neue Regelung nicht für Dienste gilt, die E-Mail-Adressen von ausländischen Hosting-Diensten wie Google (Gmail) als Log-in verwenden. Es sei auch nicht vorgesehen, die Nutzung von Mailboxen ausländischer Dienste zu verbieten. Er betonte:

“Es besteht der Irrglaube, dass ausländische Mailboxen bald verboten sein werden. Einige russische E-Mail-Dienste haben bereits damit begonnen, diesen Mythos für ihre Zwecke zu nutzen, indem sie Menschen dazu überreden, ihnen ihre Gmail-Konten zu übertragen. Natürlich ist es notwendig, auf russische Dienste umzusteigen (vor allem für Beamte), aber um der Klarheit willen möchte ich darauf hinweisen, dass das Gesetz keine Vorschriften für E-Mail enthält, wenn sie bloß als Log-in verwendet wird.”

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