Coronavirus

WHO-Chef Tedros: Der neue Pandemievertrag könnte scheitern

WHO-Chef Tedros: Der neue Pandemievertrag könnte scheitern

© Felicitas RabeDemonstration für die Menschenrechte in Karlsruhe am 16. Dezember 2023

Vom 22. bis 27. Januar tagt der Exekutivrat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf zu seiner 154. Sitzung. Gleich am ersten Sitzungstag äußerte der Generaldirektor der WHO Tedros Adhanom Ghebreyesus seine Besorgnis darüber, dass der geplante WHO-Pandemievertrag scheitern könnte. Dabei solle dieser internationale Vertrag eigentlich die ganze Welt vor einem Chaos schützen, welches durch eine Pandemie verursacht werden könnte, schrieb Die Welt dazu am Montag.

WHO-Chef Tedros: "Ein Schlüssel zur Vorbereitung auf 'Disease X' ist der Pandemievertrag"

WHO-Chef Tedros: "Ein Schlüssel zur Vorbereitung auf 'Disease X' ist der Pandemievertrag"

WHO-Chef Tedros: “Ein Schlüssel zur Vorbereitung auf ‘Disease X’ ist der Pandemievertrag”

Der WHO-Pandemievertrag soll eigentlich – laut den bisherigen Planungen – Ende Mai dieses Jahres zusammen mit einer Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsregeln (IHRs) von den rund 190 Mitgliedsländern der Weltgesundheitsorganisation in Genf verabschiedet werden.

In den beiden Vereinbarungen werde der künftige Umgang mit neuen Krankheiten weltweit geregelt. Erstmals äußerte der WHO-Generalsekretär nun seine Befürchtungen, dass die Mitgliedstaaten ihre Versprechen hinsichtlich der Verabschiedung der geplanten Verträge nicht einhalten würden:

“Ich bin aber ernsthaft besorgt, dass die Mitgliedstaaten dieses Versprechen womöglich nicht einhalten.”

Somit seien jetzt Kompromisse erforderlich, stellte Tedros fest. Jetzt müsse jeder etwas geben, ansonsten bekäme keiner etwas: “Sie werden keinen Konsens erreichen, wenn jeder auf seinem Standpunkt beharrt. Jeder wird etwas geben müssen, oder niemand wird etwas bekommen.” Medienberichten zufolge ist der Pandemievertrag umstritten. Darin würde unter anderem auch die Verbreitung der Informationen über neue Pathogene festgelegt.

Aber auch die Herstellung und Verteilung von Medikamenten und der Patentschutz für Impfstoffe und Medikamente würden damit geregelt werden. Die Welt schrieb dazu: “Darin geht es unter anderem darum, wie Informationen über neue Pathogene zügig geteilt werden, wer wo Impfstoffe und Medikamente herstellt und wie sie verteilt werden. Ein Knackpunkt ist auch der Patentschutz für Impfstoffe und Medikamente.” Der UN-Generalsekretär António Guterres habe bereits im Dezember als Lehre aus der COVID-19-Pandemie den Schluss gezogen, man müsse zukünftig alle Menschen impfen können:

“Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen Zugang zu Diagnostik, Behandlung und Impfstoffen haben.”

Der WHO-Pandemievertrag kann nur in Kraft treten, wenn er von genügend vielen Ländern angenommen wird. Außerdem gilt er nur in den Ländern, die ihn national ratifizieren werden. Der diesbezüglich tagende Exekutivrat der Weltgesundheitsorganisation setzt sich aus 34 fachlich qualifizierten Mitgliedern zusammen. Sie werden jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Rat setzt die Beschlüsse und Strategien der Gesundheitsversammlung um und berät sowie unterstützt die Arbeit der WHO. Die vom 22. bis zum 27. Januar 2024 stattfindenden Sitzungen des Exekutivrats werden auf der Internetpräsenz der WHO übertragen.

Sorge um die Souveränität der Staaten und um die Demokratie bei Ratifizierung des Pandemie-Vertrags

Die italienische Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen hat sich intensiv mit dem neuen WHO-Pandemievertrag und den geplanten Änderungen der internationalen Gesundheitsregularien befasst. Auf Nachfrage von RT kommentierte sie die Sorgen des WHO-Generalsekretärs Tedros über das mögliche Scheitern des Pandemievertrags.

Sie hoffe, die Sorge von Herrn Tedros rühre von Einwänden der Vertreter der WHO-Mitgliedstaaten bezüglich der verfassungs- und demokratiewidriger Abgabe von nationalstaatlicher Souveränität an eine internationale, aber zu 80 Prozent durch geballte Wirtschafts- und Finanzinteressen finanzierte Organisation. Schließlich stünden die Hintermänner der Weltgesundheitsorganisation in einem klaren Interessenskonflikt zu uns Bürgern, meint die Rechtsanwältin. Die Bürger müssten sich aufgrund der geplanten Machtübertragung an die WHO große Sorgen um die Souveränität ihrer Staaten machen. Holzeisen erklärte dazu:

“Das, was wir bis dato offiziell insbesondere von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten verlautbart sehen, lässt uns in großer Sorge um die Souveränität insbesondere der EU-Mitgliedsstaaten.”

Für die EU-Staaten habe die EU-Kommission mit der WHO aufgrund eines vom Rat der EU – also von den Regierungen der EU-Länder – an die Kommission erteilten Mandats mit der WHO die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des neuen Pandemievertrages verhandelt. Dabei seien allerdings weder die nationalen Parlamente und erst recht nicht die Bevölkerungen der EU-Mitgliedstaaten eingebunden worden.

Anwältin Holzeisen zum WHO-Pandemievertrag: Anfänge einer Gesundheitsdiktatur

Anwältin Holzeisen zum WHO-Pandemievertrag: Anfänge einer Gesundheitsdiktatur

Anwältin Holzeisen zum WHO-Pandemievertrag: Anfänge einer Gesundheitsdiktatur

Wenn der letzte bekannt gewordene Entwurf dieser beiden Vertragsinstrumentarien im Mai diesen Jahres effektiv von der Internationalen Gesundheitsversammlung der WHO mit einfacher Mehrheit (für Änderungen der IGV) und mit Zweidrittelmehrheit (für Abschluss des neuen Pandemievertrages) beschlossen werden sollte, dann würde dies “unsere republikanischen Demokratien endgültig versenken”, verdeutlichte die Juristin die drohende Abschaffung der staatlichen Souveränität aller WHO-Mitgliedsländer.

Denn nach diesen beiden Vertragsinstrumentarien – dem neuen Pandemievertrag und den geänderten Internationalen Gesundheitsregularien – werde es künftig auch eine umfassende Zensur kritischer Meinungen zu den Standpunkten der WHO geben können. Die WHO bekomme dabei unbestreitbar eine Allmacht hinsichtlich ihrer Entscheidungen über das Vorliegen sowohl eines weltweiten Gesundheitsnotstandes, aber sogar auch über jeweilige regionale Gesundheitsnotstände. Die Organisation entscheide dann dabei allmächtig auch über diesbezüglich durch die Mitgliedstaaten zu ergreifende Maßnahmen. Das beträfe zum Beispiel sowohl die Durchführung von Lockdowns oder von Impfprogrammen, auch mit experimentellen Substanzen.

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