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“Zwei-Geschlechter”-Vortrag: Biologin siegt vor Gericht gegen Uni

"Zwei-Geschlechter"-Vortrag: Biologin siegt vor Gericht gegen Uni

Quelle: Legion-media.ru © Jürgen Ritter/Imago ImagesImmer voll auf Linie: Die Berliner Humboldt-Universität, hier im Dezember 2023 unter ukrainischer Flagge

Die Biologin Marie-Luise Vollbrecht hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen juristischen Erfolg über die Humboldt-Universität (HU) errungen, an der sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt ist. 

Humboldt-Uni Berlin: Geplanter Vortrag über "Zwei-Geschlechter"-Theorie führt zu Protest und Absage

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Humboldt-Uni Berlin: Geplanter Vortrag über “Zwei-Geschlechter”-Theorie führt zu Protest und Absage

Laut einer Mitteilung ihres Anwalts Ralf Höcker vom Dienstag hat das Gericht der Berliner HU einstweilen verboten, die Behauptung zu verbreiten, Vollbrecht habe in einem Gastbeitrag für die Springerzeitung Welt Meinungen vertreten, die “nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten” stünden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Universität hatte im Sommer 2022 einen Vortrag Vollbrechts zum Thema Zweigeschlechtlichkeit in der Biologie abgesagt, nachdem Studenten wissenschaftliche Fakten als “transphobe Ansichten” abqualifiziert und Proteste angekündigt hatten. Später gab die HU Vollbrecht die Möglichkeit, ihren Vortrag nachzuholen. 

Zu der Absage hatte die Universität in einer Pressemitteilung erklärt, die Meinungen, die die Biologin in dem Welt-Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Transgender-Streit vertreten habe, “stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten”. 

Dazu erklärte das Gericht nun, dass die Frau nach der Absage des Vortrags eigenen Angaben zufolge massiv angefeindet worden sei. Die Äußerung der Universität sei geeignet, das Ansehen der Frau herabzusetzen und als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nicht gerechtfertigt. Die Äußerung lasse sich so verstehen, als stünde die gesamte Meinung der Doktorandin nicht im Einklang mit dem Leitbild der Uni. Das Gericht weiter:

“Diesem Werturteil fehlt es bei objektiver Auslegung der Pressemitteilung an einer tragfähigen tatsächlichen Grundlage.”

Anwalt Höcker zeigte sich mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden und sprach von einem “starken Zeichen gegen Cancel Culture”:

“Das Gericht hat ein starkes Zeichen gegen Cancel Culture an Universitäten gesetzt. Es ist eine Schande, dass eine angebliche Exzellenz-Uni aus purer Angst vor radikalen Aktivisten ihre eigene wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin herabwürdigt. Alexander und Wilhelm von Humboldt würden sich im Grabe herumdrehen, wenn sie wüssten, was aus der nach ihnen benannten Universität geworden ist.”

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