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Details einer feindlichen Übernahme – Rechnungshof-Bericht von 1995

Details einer feindlichen Übernahme - Rechnungshof-Bericht von 1995

© Bettenburg, Public domain, via Wikimedia CommonsFranzösische Straße 35, ehemaliges Gebäude der Staatsbank der DDR im Jahr 2004 (inzwischen zum Luxushotel umgebaut)

Von Dagmar Henn

Passend zum fälschlicherweise “Tag der Einheit” benannten Feiertag am 3. Oktober wurde ein Bericht des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 1995 veröffentlicht, der sich mit der Abwicklung von Altkrediten der DDR und der Übernahme der DDR-Banken durch bundesdeutsche befasst. Der Vermerk auf der Titelseite belegt, dass dieses Dokument erst seit dem 4. Januar dieses Jahres freigegeben ist, das heißt, dass es für fast 28 Jahre geheim gehalten wurde.

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Die Kritik des Rechnungshofs betrifft nur ein Detail des Plünderungsprozesses, dem die DDR-Volkswirtschaft unterzogen wurde, muss also als Teil für das Ganze stehen. Aber allein dieses Papier belegt, dass noch viele Informationen im Verborgenen schlummern, auch solche, die prinzipiell bereits verfügbar wären – schlicht, weil kein Interesse daran besteht, sie zu heben und zu bearbeiten.

Grund dafür gibt es genug. Wenn man die Bemerkungen des Rechnungshofs mit einem kritischen Blick liest, wird darin auf die übliche verklausulierte Art angedeutet, dass so einiges im Ablauf dieser Bankenübernahme seltsam gelaufen ist:

Ein Rechnungshof formuliert das natürlich nicht offen. Eine solche Kontrollbehörde hält sich auch penibel an den Bereich ihrer rechtlichen Zuständigkeit, weshalb zu Ereignissen, die vor Eintritt dieser Zuständigkeit am 3. Oktober 1990 liegen, nur vorsichtige Kommentare zu finden sind. Nur ein Beispiel dafür, um zu zeigen, wie solche Texte zu lesen sind:

“Während des langen Verhandlungszeitraums sei aufgrund der wirtschaftlichen Daten sichtbar geworden, daß die Stadtbank nur auf dem Wege einer raschen Privatisierung zu erhalten war.

Die Berliner Bank AG habe bereits im Juni 1991 gedroht, sie werde bei Scheitern der damals angesetzten Verhandlung die angestrebte Fusion als gescheitert ansehen und aus dem Dienstleistungsvertrag Schadensersatzansprüche i.Fl.v. ca. 115 Mio. DM geltend machen.”

Die Abfolge der Ereignisse war folgendermaßen: Zuerst wurde die Staatsbank der DDR aufgespalten, mit der Begründung, es benötige eine unabhängige Notenbank, und sämtliche bei der Staatsbank bestehenden Kredite wurden an die Deutsche Kreditbank übertragen, die am 19. März 1990 gegründet wurde. Ab Juni 1990 übernahm die Treuhandanstalt schrittweise alle Anteile der DKB.

Währenddessen gründeten mehrere bundesdeutsche Geschäftsbanken, die Deutsche Bank, die Dresdner Bank, die Bank für Gemeinwirtschaft und andere, Joint Ventures mit der DKB, die dann im Auftrag der Treuhandanstalt die Abwicklung der Kredite betreuen sollten. Zu jener Gründung, an der die Dresdner Bank beteiligt war, schreibt der Rechnungshof:

“In einem Vermerk des BMF ist dargelegt, daß keine schriftlichen Unterlagen über den Verhandlungsablauf, der zu den Verträgen führte, vorliegen. Noch kurz vor Abschluß des Gründungsvertrages hätten seitens der DKB maßgeblich an den Verhandlungen beteiligte Personen ein Beschäftigungsangebot von der Deutschen Bank AG erhalten und seien dort tätig. Ferner geht aus dem Vermerk hervor, daß Vertreter der DKB sich nach eigenen Angaben von den Verhandlungsführern der Dresdner Bank AG unter Druck gesetzt gefühlt hätten.”

In Alltagsdeutsch übersetzt heißt das, dass selbst das damalige Bundesministerium der Finanzen von einer Mauschelei ausging, und die Dresdner Bank einen Teil der Verantwortlichen gekauft und den anderen Teil erpresst hat.

Schon fast ungewöhnlich deutlich wird die Bewertung dieses Vorgangs:

“Der Bundesrechnungshof hat den ordnungsgemäßen und interessengerechten Ablauf der Verhandlungen und die Ausgewogenheit der Verträge bezweifelt. Mangels Dokumentation kann er jedoch den Verhandlungsablauf nicht abschließend würdigen.”

Wie gesagt, ist es wichtig, zu berücksichtigen, wer das schreibt. Diese beiden Sätze lauten übersetzt: Wir wissen, dass die DKB komplett über den Tisch gezogen wurde, aber die Gegenseite war gerissen genug, keine Beweise dafür zu hinterlassen.

Diese Joint Ventures schlossen nun Verträge über die Abwicklung der Altkredite. Dabei wurde erst eine monatliche Gebühr von 0,6 Prozent der Kreditsumme festgesetzt, ab dem 1. Oktober 1990 dann das Doppelte der Bruttogehälter der damit befassten Mitarbeiter. Insgesamt zahlte die DKB für diese Dienstleistung der Deutschen Bank 297 Millionen DM und der Dresdner 125 Millionen DM.

“Der Bundesrechnungshof bleibt bei seiner Beurteilung, daß die Ungewißheiten über den Leistungsumfang der Geschäftsbesorgung zu Lasten der DKB gingen und die Entgeltleistungen überhöht waren.”

Sprich, die DKB, zum damaligen Zeitpunkt eine hundertprozentige Tochter der Treuhand, wurde ordentlich abgezockt.

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Ab November 1990 lautete das Ziel der Treuhand, den Anteil der DKB an diesen Joint Ventures zu verkaufen. Am Ende waren die Erwerber genau jene Banken, die bereits die andere Hälfte dieser Joint Ventures hielten, und das auch noch ausgesprochen günstig.

Wie beispielsweise bei anderen Aktien lag auch in diesem Fall der Nennwert weit unter dem realen Wert, zu dem unter anderem der Zugang zu einem Kundenstamm ohne eigenen Aufwand oder die bereits vorhandene Infrastruktur zählen. Die Deutsche Bank zahlte aber für die DKB-Anteile an “ihrem” Joint-Venture mit einem Nennwert von 70,5 Millionen nur 310 Millionen DM, die Dresdner bei einem Nennwert von 35,24 Millonen nur 113 Millionen DM. In allen Fällen betrugen die mit übernommenen Altkredite mehrere Milliarden DM.

Die Treuhand hat sich bemüht, das vermerkt der Rechnungshof, bemüht, im Agio beispielsweise Beträge für den Kundenstamm und die Filialen durchzusetzen, schaffte das aber nur begrenzt.

Ähnlich lief das zwischen Berliner Bank AG und der Berliner Stadtbank: erst ein Dienstleistungsvertrag mit dem Joint Venture, dann der Aufkauf. Und auch bei diesem Fall eine der Bemerkungen, die man erst entziffern muss:

“Ferner hatte sich die Stadtbank für den Fall, daß die Fusion scheitern würde, verpflichtet, der Berliner Bank AG 15 Mio. DM jährlich für die Nutzung des Logos sowie einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100 Mio. DM zu zahlen. Ein Gutachten, das die Treuhandanstalt über die Rechtswirksamkeit des “letters of intent” und den Dienstleistungsvertrag erstellen ließ, ergab, daß keine Anhaltspunkte für eine Nichtigkeit der Vereinbarungen wegen Sittenwidrigkeit oder formaler Mängel vorlagen.”

Wenn der Rechnungshof ein Gutachten erstellen lässt, ob er jemanden wegen Sittenwidrigkeit oder formaler Mängel zur Verantwortung ziehen kann, dann heißt das, dass sich der Vertrag an der äußersten Grenze dessen bewegt, was noch legal ist. In diesem Grenzbereich ist Legalität oder Illegalität einzig eine Frage der Qualität der eingesetzten Juristen. Eine solche Formulierung des Rechnungshofs ist ein verdeckter Ausdruck der Abscheu vor dem vorgefundenen Geschäftsgebaren.

Der wirkliche Schlüssel für das eigentliche Ereignis lautet “Altkreditvolumen”. Bei keinem der vom Rechnungshof betrachteten Verkäufe wurde dieses überhaupt berücksichtigt. Dabei waren es gerade diese Altkreditforderungen, die diese Banken zu einem appetitlichen Häppchen machten. Denn es gab für diese Kredite eine staatliche Garantie seitens der Bundesrepublik:

“Soweit sie diese wertberichtigt haben, erhalten sie verzinsliche Ausgleichsforderungen gegen den Ausgleichsfonds Währungsumstellung, die bis Ende 1994 vom Kreditabwicklungsfonds (Bund und Treuhandanstalt je zur Hälfte) bedient wurden und ab 1995 durch den Erblastentilgungsfonds, d.h. vom Bund allein, verzinst und getilgt werden.”

Dabei erhielten diese Banken, wenn sie Kredite aus der Bilanz nahmen, weil die Gläubiger nicht zahlen konnten, mehrfach sogar doppelt Zinsen: “Zinszahlungen der Treuhandanstalt (…) und Zinsleistungen des Kreditabwicklungsfonds auf Ausgleichsforderungen.” Sprich, das Risiko der beteiligten Geschäftsbanken, der Deutschen, Dresdner, BfG, WestLB, Berliner Bank und der Deutschen Genossenschaftsbank lag bei exakt – null. Die einzige Funktion, die sie erfüllt haben, war, die zugesagten Zinsen auf Kredite im Gesamtumfang von 177,5 Milliarden DM einzustreichen.

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Natürlich war es formell das Ziel, diese Kredite durch neue Kreditverträge zu marktwirtschaftlichen Konditionen zu ersetzen. Im Ergebnis, auch durch die komplizierte Struktur und die Tatsache, dass diese neu gegründeten Banken kaum Eigenkapital besaßen, wurden diese Kredite allerdings sehr teuer, was den wirtschaftlichen Absturz im Osten weiter beschleunigte, der bereits durch die Währungsumstellung eingeleitet war.

Die Verträge, die über den Verkauf der Bankanteile abgeschlossen wurden, enthielten alle keine Nachbesserungsklausel für den Verkäufer. Sprich, sie wurden so formuliert, dass selbst der Bundesrechnungshof nicht imstande war, an dieser Plünderungsnummer noch etwas zu ändern.

Was der Rechnungshof nicht infrage stellt, ist der Ablauf an sich. Denn eigentlich entsprachen diese Kredite keinen Geschäftskrediten, sondern bestenfalls, sofern sie nicht reine Rechnungsposten waren, jenen Krediten, die etwa die KfW ausreicht. Die sind nicht darauf berechnet, den größten möglichen Ertrag für die Bank abzuwerfen, sondern dienen weitestgehend der Verwirklichung politischer Ziele, weshalb Bedingungen wie Tilgungspausen, günstigere Zinsen und partielle staatliche Zuschüsse auf die Kreditsumme üblich sind. Wenn überhaupt, dann hätten die bei der Staatsbank geführten Kredite nach dem Muster der KfW behandelt werden müssen. Schließlich fanden sich unter den Anlässen für solche Kredite beispielsweise auch Kindertagesstätten, die in der DDR organisatorisch weitgehend bei den Betrieben und nicht bei den Kommunen angesiedelt waren, oder Einrichtungen der medizinischen Versorgung.

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Es wäre schwierig genug gewesen, die bundesdeutsche Struktur zu übersetzen, ohne auch noch eine Reihe von Geschäftsbanken äsen zu lassen. Wobei, das macht der Bericht des Rechnungshofs deutlich, letztlich immer der siegte, der zuerst den Fuß in der Tür hatte. Nachdem diese Joint Ventures mitsamt der Dienstleistungsverträge einmal geschlossen waren, scheiterte die Treuhand bei allen Bemühungen, die Anteile an diesen Joint Ventures an andere Interessenten zu verkaufen.

Am Ende landeten die meisten dieser Kredite auf der Rechnung des Staates, weil kaum einer der Gläubiger in der Lage war, sie noch zu bedienen. Auch das hätte man gleich und direkt haben können, hätte man diese Altkredite schlicht erlassen. Vermutlich wäre selbst das für die Bundesrepublik am Ende billiger gewesen, womöglich sogar vor Einbeziehung der volkswirtschaftlichen Folgekosten wie Insolvenzen, Erwerbslosigkeit und Verschlechterung der Infrastruktur. Aber diese Kosten spielten beim gesamten Vorgehen keine Rolle. Schließlich verursachte auch die Nichtanerkennung der Berufsabschlüsse einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden, die Demütigung der Neubürger war aber anscheinend wichtiger.

Irgendwann einmal wird das gesamte Paket auf dem Tisch liegen. Es wird nicht hübscher sein als dieser Bericht des Rechnungshofs, und hoffentlich ohne den augenblicklichen Westfilter betrachtet werden. Das wäre die Voraussetzung dafür, an diesem Feiertag etwas anderes als eine feindliche Übernahme zu begehen.

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